Bekommen wir eine Bundesnuttenzentrale?

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Der verlorene Sohn von Johannes Baeck (1637). Der verlorene Sohn verprasst sein Erbe bei den Huren. Öl auf Leinwand, 123 x 184 cm

Ohne Anmeldung bei der Bundesnuttenzentrale droht Bußgeld? Was kommt noch? 😉

Bislang hat das Prostitutionsgesetz mehr Diskussionen entfacht, als Probleme gelöst. Deshalb wird immer und immer wieder nachgebessert. Erstmals soll es jetzt klare Regeln für die legale Prostitution geben. Doch nicht nur die Kondompflicht für Freier ist umstritten. Demnach sollen auch künftig sogenannte Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys verboten werden. Außerdem wird über ein Mindestalter diskutiert.

Der Europäische Gerichtshof erklärte in seiner Entscheidung vom 20. November 2001, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört, die „Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens“ im Sinne von Art. 2 EG sind.

Zur Sache: Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat ihren vorherigen Entwurf für das Prostitutionsgesetz verschärft. So sollen Prostituierte direkt ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie ihre künftig nötige Anmeldebestätigung nicht vorweisen könnten.

Es geht auch um die Kondompflicht. Sie soll eingeführt werden, doch ist sie umstritten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft warf allerdings jetzt schon zu Recht die Frage auf, wer die Einhaltung der Kondompflicht überprüfen solle. Die Polizeibeamten sähen sich außerstande zu kontrollieren, “ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht”.

Festgelegt wurde jetzt aber auch eine regelmäßige medizinische Beratung. Es soll auch in dem Entwurf die Standortvergabe von “Sexfahrzeugen” enthalten sein. Unter das neue Gesetz soll auch die “Gelegenheitsprostitution” fallen. Außerdem müssten die “Sexarbeiterinnen” ihre verpflichtenden Beratungsgespräche mit Behörden führen. Schwesig hatte dies zunächst auch bei privaten Fachstellen ermöglichen wollen.

Ärger gibt es wohl noch um die Anmeldepflicht für “Sexarbeiterinnen und -arbeiter”. Auf Verlangen der Union sehe der Entwurf vor, dass Prostituierte sich überall anmelden müssen, wo sie auch im Einzelfall arbeiten. Selbst wer nur einmal in einer anderen Stadt gebucht werde.

 

Bekommen wir jetzt eine Bundesnuttenzentrale? 😀

Oder gar eine Bundesnuttenministerin oder -minister? 😀

 

Ich verstehe diese Reglementierungswut überhaupt nicht. Jeder ist doch für sich selbst verantwortlich.

1. Ich halte das Mindestalter mit 18 Jahren für völlig angemessen.

2. Kondompflicht ist ein völliger Käse, da man es sowieso nicht kontrollieren kann. Beim unbezahlten Sex (z.B. One Night Stand) werde ich ja auch nicht zum Kondom verpflichtet. Entweder man nutzt es oder nicht. Oder will die Bundesnuttenzentrale durch Beamte (oder auch Beamtinnen) STICHPROBEN 😀 durchführen?

3. Die Anmeldebestätigung dient gewiss nicht dem Schutz der Prostituierten. Es hat gewiss den Sinn auf die braven Steuerzahlerinnen zu achten. Aber sei es drum! Daran soll es nicht scheitern. Vielleicht zählt es ja als Reisegewerbe. 😉 Aber bei Buchung in einer anderen Stadt brauchen sich die Prostituierten doch nicht auch noch dort melden.

4. Und was die Beratungsgespräche bei Berufsaufnahme sollen, verstehe ich überhaupt nicht. Als ich Anwalt werden wollte, habe ich auch keine Beratung bekommen. 😉 Ich bin mal gespannt, wie das Beratungsgespräch aussehen soll…… 🙂 Will die neue Behörde dann Tipps für guten Sex geben? 😀

 

Thomas Penneke

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