Die Entlassung von zwei (nunmehr) rechtskräfig Verurteilten aus der Untersuchungshaft sorgt in Hamburg für Aufregung. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte die Entlassung der beiden Straftäter wegen einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer veranlasst. Sie saßen seit 2012 in Untersuchungshaft. Nun sollen sie verschwunden sein. Was war da los?
Bei den aus der Haft entlassenen Personen handelt es sich um zwei, die einen anderen angeschossen haben sollen, der daraufhin spätee verstarb. Sie wurden vom Landgericht HH zu langen Haftstrafen verurteilt. Die beiden gingen in Revision, blieben jedoch weiter in Untersuchungshaft.
Dagegen legten dann die jeweiligen Verteidiger wegen “überlanger Verfahrensdauer” Haftbeschwerde ein. Das zuständige Hanseatische Oberlandesgericht entschied daraufhin, dass die beiden aus der Haft zu entlassen sind. Die Verantwortung für die Verzögerung des Verfahrens lag bei der Justiz.
Gemäß § 121 StPO darf die Untersuchungshaft sechs Monate nicht überschreiten. In besonderen Fällen darf sie gemäß § 122 StPO vom zuständigen Oberlandesgericht verlängert werden.
Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig und die nun Verurteilten weg.