Warum ich keinen § 31 BtMG verteidige!

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 1

Warum ich niemanden mehr mit dem § 31 BtMG verteidige?

Oft werde ich gefragt, warum ich keine Mandanten mehr vertrete, die von § 31 BtMG Gebrauch machen. Diesen nennt man in Verteidigerkreisen den “Judasparagraphen”.

Inhalt § 31 BtMG:

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) § 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe

Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter

1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.

War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.

Meine zwei Hauptgründe nun:

1. Fall:

Ein Palästinenser meldete sich verzweifelt im Jahre 2008 bei mir. Er saß in Untersuchungshaft und sein vom Gericht benannter Pflichtverteidiger habe ihn bisher noch nicht aufgesucht. Drei Monate waren rum und der Anwalt wartete angeblich immer noch auf die Akte. Ich übernahm den Fall. Der Mandant gestand die Taten (Beweislage war eindeutig) und ich holte ein akzeptables Ergebnis. Soweit so gut! Problem nur: der Mandant hatte während des Verfahrens den Judas gemacht. Er machte von § 31 BtMG Gebrauch. Bei den Vernehmungen war ich dabei. Darin benannte er seine Lieferanten und alle die er noch kennt, die mit Drogenhandel zu tun hatten. Nun folgte alsbald auch der Prozess gegen einen der “Verratenen”. Dort sagte der Mandant als Zeuge aus und behauptete nunmehr, dass ich ihm gesagt hätte, dass er alles auf den nun Angeklagten schieben sollte.

 

Das habe ich nie getan! Warum auch?

 

Die Erfahrung als Zeuge aufzutreten, musste ich somit auch machen. Dummerweise hatte mich damals auch dieser Mandant von der Schweigepflicht entbunden. 😏 An der Stelle verweise ich sehr gern auf die interessante Kolumne vom Kollegen Heinrich Schmitz. Sehr lesenswert.

 

Nun saß ich als Zeuge vor der großen Strafkammer. Ich musste alles wahrheitsgemäß berichten: von der Mandatsaufnahme, über die Art und Weise der Bezahlung, der gesamten Gespräche, Besuche, Absprachen über die Verteidigungstaktik und über die Vernehmungen. Dadurch fiel ich dem Mandanten, dem ich nichts böses wollte, in den Rücken. Ich zeigte nämlich auf, dass er vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat.

 

 

2. Fall:

Dieser Fall ist kürzer. Der Mandant (auch 2008) will ein Geständnis zu seinem BtM-Handel ablegen und will dazu auch aussagen. Meine Ermahnungen, dass er das doch lieber über mich machen sollte, schlug er in den Wind. Ich sollte in der Vernehmung dann vor dem Haftrichter auch erfahren wieso: Er wollte alle möglichen Abnehmer und Lieferanten verraten und berief sich auf § 31 BtMG. Abgesprochen war diese Vorgehensweise nicht. Ich wurde überrascht. Ich ahnte in diesem Moment, dass ich hier in den Interessenskonflikt gerate und legte nach seinem eigenen Geständnis, das Mandat sofort nieder. Mit einem neuen – vom Gericht bestellten Verteidiger – verriet er alles und jeden. Mein Gefühl trügte mich nicht. Davon waren einige meiner Mandanten.

 

Deswegen vertrete ich keine Beschuldigten mehr, die vom “Judasparagraphen” Gebrauch machen oder Gebrauch machen wollen. Das sage ich auch eindeutig vor jeder Mandatsaufnahme.

Kurz: Der eine haut seinen Anwalt in die Pfanne, damit er seinen Arsch retten kann. Der andere haut meine anderen Mandanten in die Pfanne, damit er seinen Arsch retten kann.

Ich denke, dass das zu verstehen ist. Wenn nicht, dann schreibt eine Nachricht an mich. 😉

 

Thomas Penneke
Fachanwalt für Strafrecht