Ein Waffenbesitzverbot darf laut Verwaltungsgerichtshof (VGH) München nicht allein aufgrund reichsbürgertypischer Äußerungen erlassen werden. Es bedarf konkreter Hinweise auf gefahrgeneigtes Verhalten oder eine “rohe Gesinnung” (VGH München, Urteil vom 16.12.2024 – 24 B 23.1800).
Reichsbürger und Waffenbesitz – ein sensibles Thema, das oft für Diskussionen sorgt. Der VGH München hat nun klargestellt, dass ideologische Nähe zur sogenannten Reichsbürgerbewegung allein kein ausreichender Grund für ein Verbot des Besitzes erlaubnisfreier oder erlaubnispflichtiger Waffen ist. Doch welche Voraussetzungen müssen für ein solches Verbot erfüllt sein?
Sachverhalt
Ein ehemaliger Wachmann, der einen Kleinen Waffenschein besaß, wurde von der Waffenbehörde als mutmaßlicher Anhänger der Reichsbürgerbewegung eingestuft. Die Behörde wollte ihm den Besitz und Erwerb von Waffen untersagen. Der Mann gab den Kleinen Waffenschein freiwillig zurück, wehrte sich jedoch vor Gericht gegen das umfassende Waffenbesitzverbot. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte die Entscheidung der Behörde bestätigt.
Entscheidung
Der VGH München hob dieses Urteil jedoch auf, da die notwendigen Voraussetzungen für ein Verbot nicht vorlagen. Der VGH begründete sein Urteil wie folgt:
- Ein Waffenbesitzverbot nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG erfordert eine konkrete Gefahr. Diese liegt vor, wenn der Betroffene durch gefahrgeneigtes Verhalten aufgefallen ist, etwa durch Straftaten, die auf eine rohe oder gewalttätige Gesinnung schließen lassen. Ideologische Äußerungen allein reichen nicht aus.
- Auch das Verbot des Besitzes erlaubnisfreier Waffen setzt voraus, dass der Betroffene einen Erwerbswillen zeigt oder tatsächlich solche Waffen besitzt. Dies war hier nicht der Fall.
- Für ein Verbot des Besitzes erlaubnispflichtiger Waffen nach § 41 Abs. 2 WaffG gilt ebenfalls, dass eine konkrete Gefahr erkennbar sein muss. Die schlichte ideologische Nähe zur Reichsbürgerbewegung genügt nicht.
Meinung und Schluss
Die Entscheidung des VGH München zeigt, wie sensibel die Balance zwischen Sicherheitsbedürfnissen und individuellen Rechten ist. Während die Reichsbürgerbewegung kritisch betrachtet wird, ist es wichtig, dass Maßnahmen wie Waffenbesitzverbote auf einer fundierten Gefahrprognose basieren. Ähnliche Fälle gibt es auch z.B. auch schon in Bezug auf den Rechtsextremismus (siehe Blogbeitrag vom 29.5.2024).
Es bleibt die Frage: Reichen die bestehenden Gesetze aus, um gefährliche Personen effektiv vom Waffenbesitz auszuschließen, oder braucht es schärfere Regelungen?