Ein Waffenbesitzverbot darf laut Verwaltungsgerichtshof (VGH) München nicht allein aufgrund reichsbürgertypischer Äußerungen erlassen werden. Es bedarf konkreter Hinweise auf gefahrgeneigtes Verhalten oder eine “rohe Gesinnung” (VGH München, Urteil vom 16.12.2024 – 24 B 23.1800).
Reichsbürger: Waffenbesitzverbot nur bei “roher Gesinnung” weiterlesen