Verstoß gegen BtMG trotz Erlaubnis

Was nützt die Erlaubnis, wenn man beim falschen Dealer kauft?

Die Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis kann auf bestimmt Geschäfte/Apotheken beschränkt werden. Einem Angeklagten wird nun vorgeworfen, dass er das bei ihm gefundene Cannabis eben nicht bei der ihm zugewiesenen Quelle erworben hat.

Der Angeklagte soll am 17.5.2014 gegen 02:44 Uhr am Lindener Marktplatz bei einer Polizeikontrolle insgesamt 13,1 g Cannabis bei sich gehabt haben. Zwar habe der Angeklagte eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG für den Erwerb von Cannabis, diese erlaube aber nur den Erwerb in einer bestimmten Apotheke in Berlin. Das, von der Polizei sichergestellte, Cannabis entstamme aber einer anderen, unbekannten Quelle. Es ist ein medizinischer Sachverständiger geladen, mit einer umfangreichen Beweisaufnahme ist zu rechnen.

Bildquelle: wikipedia
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Beginn des Prozesses ist der 23.2.2016

Amtsgericht Hannover Az: 241 Cs 381/14

 

Thomas Penneke

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