Nominalwert von 1.000.000.000 EUR

OSNABRÜCK. Die 2. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt heute seit 09:00 Uhr in Saal 6 in einem Strafverfahren gegen drei Angeklagte wegen Betruges im besonders schweren Fall, Aktenzeichen 2 Kls 2/15.  

Fortsetzungstermine sind auf den 16. September, 17. September und 07. Oktober 2015 anberaumt (jeweils ab 09:00 Uhr in Saal 6).

Den jeweils 39-jährigen Angeklagten aus Osnabrück wird vorgeworfen, zwei Privatpersonen mit utopischen Renditeversprechen dazu gebracht zu haben, ihnen hohe Geldbeträge zu überweisen. Am 06. Mai 2011 sollen zwei der Angeklagten die Zeugin A überredet haben, ihnen 100.000,- € für eine Finanzanlage zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen sie bewusst wahrheitswidrig erklärt haben, sie könnten diesen Betrag nahezu ohne Risiko anlegen und binnen einer Laufzeit von acht Wochen verdoppeln. Daraufhin soll die Zeugin die Summe auf das Konto der eingeweihten dritten Angeklagten überwiesen haben. Die Angeklagten sollen dieses Geld tatsächlich gar nicht erst angelegt haben, sondern zur Begleichung privater Verbindlichkeiten und zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eingesetzt haben. Nach ähnlichem Muster soll das angeklagte Ehepaar auch einen Kaufmann aus Berlin betrogen haben. Diesem soll einer der Angeklagten bewusst wahrheitswidrig erläutert haben, er könne eine sogenannte „CMO-Obligation” im Nominalwert von 1 Milliarde Euro beschaffen und unter bestimmten Bedingungen bei 40 Wochen Laufzeit einen monatlichen Mindestertrag von 25 % garantieren. Diese Angaben sollen den Geschädigten dazu veranlasst haben, sich seinerseits in seinem Bekanntenkreis Geld zu leihen und insgesamt 125.000,- € auf das Konto der Angeklagten überweisen zu lassen. Erneut soll das angeklagte Ehepaar dieses Geld nicht für eine Finanzanlage genutzt haben, sondern für ihre private Lebenshaltung.

Quelle: PM Landgericht Osnabrück

Der Prozess wird spannend.  😉 Was hat sich das Opfer gedacht? Schnelle Nummer?

 

 

Thomas Penneke