“Dorfkneipe retten” ist kein Idealverein

Ein Verein zur Rettung und Betreibung einer Dorfkneipe ist kein Idealverein gemäß § 21 BGB, sondern ein wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 9 W 99/21).

Das Beispiel zeigt, dass selbst die Rettung einer Dorfkneipe nicht ohne juristische Stolperfallen auskommt.

Sachverhalt

Ein Verein beantragte im April 2021 die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Walsrode. Ziel des Vereins war es, den Betrieb einer Dorfkneipe zu sichern. Das Amtsgericht lehnte die Eintragung ab, da der Betrieb einer Gaststätte nicht als Zweck eines Idealvereins im Sinne von § 21 BGB anerkannt sei. Der Verein legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein.

Entscheidung

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Ablehnung. Der Zweck des Vereins, eine Kneipe zu betreiben, sei eindeutig auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Damit handele es sich um einen wirtschaftlichen Verein gemäß § 22 BGB.

Besonders hob das Gericht hervor, dass der wirtschaftliche Betrieb der Kneipe der Hauptzweck des Vereins sei. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Satzung des Vereins Gewinne nicht an Mitglieder ausschütte. Entscheidend sei, dass die Tätigkeit des Vereins auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile für den Verein ausgerichtet sei, was durch die Einnahmen aus dem Kneipenbetrieb offensichtlich sei.

Meinung und Schluss

Das Urteil mag auf den ersten Blick streng wirken, doch es schützt die klare Trennung zwischen ideellen und wirtschaftlichen Vereinen. Idealismus allein reicht nicht, wenn in der Praxis wirtschaftliche Interessen dominieren. Vielleicht wäre ein gemeinnütziger Förderverein eine gangbare Alternative. Das Beispiel zeigt, dass selbst die Rettung einer Dorfkneipe nicht ohne juristische Stolperfallen auskommt.

Gleichzeitig kann man nicht anders, als bewundernd den Hut zu ziehen: Auf welche kreativen Ideen die Menschen kommen, um ihre geliebten Dorfkneipen zu retten! Diese Institutionen sind schließlich mehr als nur Orte zum Trinken – sie sind lebendiges Kulturgut, Epizentren des Dorfklatschs und Heimat großartiger Anekdoten. Vielleicht braucht jede Rettungsaktion eine eigene Hymne: “Für Bier und Gemeinschaft, auf ewig verbunden!”

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