Ein Verein zur Rettung und Betreibung einer Dorfkneipe ist kein Idealverein gemäß § 21 BGB, sondern ein wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 9 W 99/21).
Das Beispiel zeigt, dass selbst die Rettung einer Dorfkneipe nicht ohne juristische Stolperfallen auskommt.
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