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Urteil wegen versuchten Totschlags, Polizei mischt auf Polterabend mit und ein Känguru darf nicht daheim gehalten werden

Der kurze Wochenblick zeigt eine Übersicht über spannende bzw. kuriose Meldungen. Gern können Sie mir auch Geschichten zusenden, die interessant, spektakulär oder lustig sind. Auf die Links mit Vorschau kann man auch rausblicken ohne bei FB angemeldet zu sein. Zu den Stories der letzten Woche gehts hier… Es gab das Urteil wegen versuchten Totschlags in der Silvesternacht. Die Polizei mischte auf einem Polterabend mit und Sie dürfen kein Känguru daheim halten. 😉

2 Jahre und 9 Monate wegen versuchten Totschlags

Das Landgericht Braunschweig hat am 14. August 2018 einen Rentner aus Salzgitter, der in der Silvesternacht ein zwölfjähriges Mädchen mit einem Schuss schwer verletzt hatte, am 14.08.2018 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah den Vorwurf des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an.

Zum Sachverhalt:
https://www.noz.de/…/urteil-im-prozess-um-schuss-auf-maedch…

Der Schütze bedauerte den Vorfall. Er habe nur in die Luft, aber nicht auf die Menschenmenge feuern wollen.

Strafmildernd wertete das Gericht sein Geständnis mit “aufrichtiger Reue” sowie die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des 69-Jährigen, der an dem Abend Alkohol getrunken hatte und unter anderem unter schweren Durchblutungsstörungen leidet.

 

Polizei mischt bei Streit auf Polterabend mit

Die Brautleute bekamen Pefferspray ab: Jetzt ermittelt das LKA Brandenburg gegen die Polizisten, die am Freitagabend in Potsdam einen Polterabend auflösten. Und der Innenminister mischt sich ein.

http://m.maz-online.de/…/Minister-mischt-sich-in-Streit-um-…

Was eskalierte da? Nette Nachbarn, ein Mercedesfahrer in grünen Latschen und Polizisten als „Wichser“. Innenminister will Aufklärung.

Känguru darf nicht zu Hause gehalten werden

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümerin eines männlichen, ca. 2 Jahre alten Kängurus namens “Viggo”, welches aus einem Tierpark stammt. Da die Mutter des Tieres verstorben war, versorgte die Antragstellerin, die zu diesem Zeitpunkt im Tierpark arbeitete, dieses mit der Flasche und nahm es bei sich zu Hause auf.

Hier gehts zum Bericht des NDR aus März 2018:
https://www.ndr.de/…/Muss-Viggo-weg-Zukunft-des-Kaengurus-o…

Eine Überprüfung der Gemeinde brachte die Anordnung der artgerechten Haltung mit sich. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes waren nicht erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass die vom Antragsgegner getroffenen Anordnungen rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Wegnahme und anderweitige Unterbringung des Kängurus sei rechtmäßig, da der Antragsgegner nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2, 1. Hs. des Tierschutzgesetzes (TierSchG) insbesondere ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG erheblich vernachlässigt sei oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeige, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen könne, bis eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist.

 

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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