Eine Schöffin, die während der Beweisaufnahme private Notizen verfasst, kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Das LG Dortmund entschied, dass ihr Verhalten Zweifel an der unparteiischen Verhandlungsführung begründet (LG Dortmund, Beschluss vom 08.11.2024 – 45 Ns 131/22 250 Js 847/19).
Schöffen sollen im Gerichtssaal über Recht und Gerechtigkeit wachen – nicht über ihre Einkaufsliste. Eine Dortmunder Schöffin kritzelte während der Beweisaufnahme private Notizen in ihr Notizbuch. Das LG Dortmund entschied: So geht’s nicht!
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