Mit einem Gesetzentwurf will das Justizministerium das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun ändern. Gerichte sollen dann künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen und vom Schöffenamt soll ausgeschlossen werden, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Was ist daran besonders?
Das GVG regelt in Deutschland die streitigen Gerichtsbarkeiten. Am letzten Freitag 30. August 2024 hat das Justizministerium einen Referentenentwurf mit einigen Anpassungen am GVG veröffentlicht.
Buschmann (FDP) sagt:
Es sollen Gerichte danach künftig verpflichtet werden, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen. Das Recht auf den gesetzlichen Richter solle damit gewahrt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) meint hierzu in einer Mitteilung: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen einfach und schnell erkennen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist, auf den sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch haben.”
Höhere Anforderungen an das Schöffenamt
Zudem plane das Innenministerium, den Zugang zum Schöffenamt neu und härter zu regulieren. So sollen Personen als Schöffen ausgeschlossen werden, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Dadurch setze man die Schranke tiefer. Bisher gilt, dass man ab sechs Monaten Freiheitsstrafe kein Schöffe werden konnte. Geldstrafe in egaler Höhe sind bisher nicht von Relevanz.
Meinung und Schluss
Bisher lag die Schwelle bei sechs Monaten Freiheitsstrafe? Geldstrafen hatten gar keine Relevanz? Ich habe mir das mit den Schöffen noch nie so genau angesehen. Ich dachte, dass man gar keine Vorstrafe haben durfte. Jetzt soll es so kommen, dass zumindest eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ohne Relevanz sein soll. Freiheitsstrafen schließen einen gänzlich aus. Das sieht nach einem richtigen Weg aus.
Aber: Ich kann ja verstehen, dass es wichtig ist, dass diejenigen, die Recht sprechen, sich auch integer verhalten sollten – also sich dem Rechtsstaat verbunden fühlen müssen. Aber der Schöffe, der eine (wenn auch kleine) Vorstrafe hat, bringt ja auch eigene Erfahrungen mit. 😛