Mit einem Gesetzentwurf will das Justizministerium das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun ändern. Gerichte sollen dann künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen und vom Schöffenamt soll ausgeschlossen werden, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Was ist daran besonders?
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