Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.07.2019 – 15 W 21/19 -)
Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik unzulässig weiterlesen