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Mögliche multiple Orgasmen nicht ohne weiteres erkennbar

Auf der Verpackung von Kondomen darf nicht mit der Angabe “1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen” geworben werden. Denn dadurch kann der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden darf. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf und bestätigte damit seinen einstweiligen Verfügungsbeschluss vom 24. August 2015. Mögliche multiple Orgasmen nicht ohne weiteres erkennbar weiterlesen