Für mögliche Schäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften nicht die impfenden Ärzte, sondern der Staat im Rahmen der Amtshaftung (BGH, Urteil vom 09.10.2025 – III ZR 180/24).
Ein Mann verklagte seine Ärztin auf Schmerzensgeld, weil er nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung entwickelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Nicht die Ärztin, sondern der Staat trägt die Verantwortung – sie handelte nämlich im hoheitlichen Auftrag.
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Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen.
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BGH entscheidet zu Gunsten der Abmahner
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei Fällen entschieden, dass Eltern für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder haften müssen. Grundsätzlich müssen Eltern nicht für ihre Kinder haften, wenn sie sie über die Risiken von Tauschbörsen aufgeklärt und die Nutzung verboten haben. Nicht verstanden? Ich erkläre es. 😉 Neues zum filesharing weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock