Die Anklageschrift darf in keinem Fall vor einer Hauptverhandlung veröffentlicht werden, meint das Bundesverfassungsgericht. Damit war eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Verurteilung wegen einer Straftat nach § 353 d StGB richtete erfolglos. Die Hintergründe sind hierzu besonders wichtig. Die Veröffentlichung seiner eigenen Anklage nahm der Beschwerdeführer seinerzeit selbst vor. Veröffentlichung der Anklage ist strafbar § 353 d StGB weiterlesen