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Betrunkene Tänzerinnen, tätowierte Polizisten und die zerschnittene Deutschlandfahne – ein Wochenblick

Der kurze Wochenblick zeigt eine Übersicht über einige (!) spannende Themen in der Presse oder bei mir im Facebook-Blog. Gern können Sie mir auch Geschichten zusenden, die interessant, spektakulär oder lustig sind. Zu den Stories der letzten Woche gehts hier… zerschnittenen Deutschlandfahnen, betrunkenen Tänzerinnen und tätowierten Polizisten. Was war da denn los? 

Zerschnittene Deutschlandfahne gepostet – 2.500 Euro Geldstrafe

Er hat eine zerschnittene Deutschlandfahne an seinem Arbeitsplatz aufgehängt und Bilder der kaputten Flagge ins Internet gestellt. Dafür muss ein 38-Jähriger nun 2.500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am 31.07.2018 der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole schuldig. Das Verhalten sei nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe im Juni 2016 an der Tür seines Büros eine Deutschlandfahne mit abgetrenntem goldenen Streifen gefunden. Er habe diese fotografiert und gepostet, gab er zu. Die Veröffentlichung hatte er mit dem Kommentar versehen, dass man “ein Zeichen setzen” und den goldenen Streifen entfernen solle. “CutTheGold” habe er geschrieben, so die Anklage. Er habe “Verachtung für die mit der Flagge symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck bringen wollen“. Ein Facebook-Nutzer hatte Anzeige erstattet.

https://www.tagesspiegel.de/…/gerichtsurteil-…/22866354.html

Angeklagt war der 38-Jährige auch, weil er die Fahne zerstört haben soll. Dafür wurde er auch freigesprochen.

Zerschnittene Deutschlandfahne gepostet – 2.500 Euro GeldstrafeEr hat eine zerschnittene Deutschlandfahne an seinem…

Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Mittwoch, 1. August 2018

Ablehnung tätowierter Polizeibewerber grundsätzlich nur auf gesetzlicher Grundlage

Polizeibewerber dürfen wegen sichtbarer Tätowierungen grundsätzlich nicht abgelehnt werden, solange es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 23.07.2018 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: VG 5 L 248.18, BeckRS 2018, 16318).

Der Antragsteller ist am linken Arm und am rechten Unterarm sowie an der linken Schulter und am rechten Handgelenk tätowiert. Dort befinden sich teils großflächige Abbildungen, verschiedene Symbole und ein Sinnspruch. Die Tätowierungen zeigen unter anderem Fußballvorlieben oder weisen familiäre Bezüge auf. Der Antragsteller bewarb sich um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Berliner Schutzpolizei zum 03.09.2018. Der Polizeipräsident in Berlin verweigerte die Einstellung unter Verweis auf die Tätowierungen. Diese seien aufgrund von Größe und Motivvielfalt geeignet, die Repräsentationsziele der Polizei zu beeinträchtigen. Eine Einstellung komme erst nach Entfernung der Tätowierungen in Betracht. Dagegen begehrte der Antragsteller Eilrechtsschutz.

Der Antrag hatte Erfolg. Das VG hat die Behörde vorläufig verpflichtet, den Antragsteller weiter am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen. Die Ablehnung des Antragstellers wegen seiner sichtbaren, inhaltlich aber unbeanstandeten Tätowierungen sei rechtswidrig. Das Verbot, Tätowierungen zu tragen, greife in das Persönlichkeitsrecht des Beamten ein und lasse sich seiner Natur nach nicht auf die Zeit der Dienstausübung beschränken. Dieser Eingriff sei erheblich und bedürfe daher einer gesetzlichen Grundlage, an der es derzeit fehle. Es obliege allein dem Gesetzgeber, die Entscheidung zu treffen, ob und in welchem Umfang Tätowierungen im öffentlichen Dienst untersagt sein sollten.

Laut VG sind bis zu einer solchen Entscheidung Polizeibeamte im Land Berlin berechtigt, jedenfalls solche Tätowierungen zu tragen, die – wie hier – nach ihrem Sinngehalt nicht gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen. Unzulässig seien Tätowierungen, die einen strafbaren Inhalt hätten oder denen ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue zu entnehmen sei.

Ablehnung tätowierter Polizeibewerber grundsätzlich nur auf gesetzlicher GrundlagePolizeibewerber dürfen wegen…

Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Donnerstag, 2. August 2018

Und sie tanzt und tanzt und tanzte und sie tanzt die ganze Nacht…

Eine 25-Jährige junge Dame ist wegen ihrer Tanzeinlagen wohl nun schon hinlänglich bekannt und zwar in Neuruppin. Sehr gern habe sie nach Presseberichten vor Polizei oder Feuerwehr getanzt und das wohl meist auf der Straße. Nun sei sie auch einmal festgenommen worden (Juli 2018).

Hierzu berichtete die MAZ jüngst.

Schon seit November 2017 sei die Dame auffällig. Es soll hier zu dem ersten “Vorfall” gekommen sein. Nachdem sie auf einer Grünfläche des Landesbehördenzentrums in der Fehrbelliner Straße in Neuruppin getanzt haben soll, habe sie sich dort zum Schlafen ins nasse Gras legen wollen. Der Alkoholgehalt der Dame soll sich auf 1,07 Promille belaufen haben.

Beamte der Behörde haben sie zunächst daran gehindert, jedoch habe die Frau sich dann lieber zwischen die Sträucher zurückziehen wollen. Die Polizei und der RTW seien dann gerufen worden. Hiernach sei sie “zu ihrer eigenen Sicherheit” in das psychiatrische Krankenhaus gebracht worden.

Weiterhin soll Sie einmal mit 1,7 Promille einen Polizeibeamten, der sie zu ihrer eigene Sicherheit von der Straße habe holen wollen, in den Arm gebissen haben.

Diesmal im Juli 2018 soll sie 1,38 Promille intus gehabt haben, als sie gegen 16 Uhr direkt vor der Polizeiwache an der Fehrbelliner Straße herumgetanzt habe. Dabei habe sie direkt auf der Fahrbahn getanzt und Autos hätten immer wieder stark abgebremst.

Und sie tanzt und tanzt und tanzte und sie tanzt die ganze Nacht…Eine 25-Jährige junge Dame ist wegen ihrer…

Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Freitag, 3. August 2018

 

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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