Stalking soll härter bekämpft werden !?

Um Stalking-Opfer besser zu schützen, plant Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Verschärfung des Stalking-Tatbestandes (§ 238 StGB). Ein Referentenentwurf sieht dazu vor, dass es für die Strafbarkeit künftig ausreichen soll, wenn Handlungen des Täters objektiv geeignet sind, beim #Opfer Beeinträchtigungen hervorzurufen. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) begrüßt dies laut einer Pressemitteilung ihres Ministeriums. Ein besserer Schutz von Stalking-Opfern sei längst überfällig.

Wirklich?

Wie ein Jäger sammelt ein Stalker Informationen über sein Opfer, um es stellen zu können. Dabei sind aber nicht nur die einzelnen, nachstellenden Handlungen des Täters von Bedeutung, sondern im Besonderen das psychologische Verhältnis zwischen Täter und Opfer. Das unterscheidet das Stalking von anderen, die Selbstbestimmung eines Menschen einschränkenden Handlungen.

Stalking soll härter bekämpft werden !?Um Stalking-Opfer besser zu schützen, plant Bundesjustizminister Heiko Maas…

Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Mittwoch, 10. Februar 2016

 

Auch wenn jeder Mensch Opfer von Stalking werden kann und sich Opfer und Täter nicht notwendigerweise kennen müssen, sind nach bisherigen Erkenntnissen am häufigsten Personen betroffen, die eine #Beziehung oder Ehe mit dem Täter beendet oder einen Beziehungswunsch des Täters zurückgewiesen haben.

Aber auch andere Berufsgruppen mit Kundenverkehr können betroffen sein. Aber hierzu werde ich nicht weiter ausführen.

Was ich mich immer bei jeder Verschärfung von Straftatbeständen frage: Wie beugt man Missbrauch vor?

 

Thomas Penneke

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