Schokoladenweihnachtsmann mit JVA Hausverbot

Der Schokoweihnachtsmann hat Hausverbot in der JVA. Er ist gefährlich. Er ist ein böser Hohlkörper.  😉

Die Ordnung in den Gefängnissen sei nicht durch den in “Silberfolie eingepackten Schokoladen-Weihnachtsmann” gewährleistet. Er gefährdet einem Gerichtsurteil des Landgerichts Göttingen (Az 62 StVK 18/15) die Sicherheit. Es geht um einen Fall in der JVA Roßdorf (Niedersachsen). Die Leitung der JVA hat einem Sicherungsverwahrten den Schokoladenweihnachtsmann nicht ausgehändigt. Es sei ein Hohlkörper. Damit erhält der Weihnachtsmann aus Schokolade “JVA Hausverbot”.

Ein völliger Quatsch. Hohlkörper können durchleuchtet werden. In eine JVA dürfen auch zu Festzeiten Truthähne oder ähnliches eingebracht werden. Diese werden kontrolliert. Die Füllung ist ja immer das Entscheidende. 😉 Kokain ist nicht! Pflaumen schon. Bei einem Weihnachtsmann kann man sogar das Gewicht am Etikett ablesen oder ermitteln. Auf die Waage dann mit dem Schokomann für den Gefangenen und gut ist.

So schwer kann das doch nicht sein?!?!?!

Darüber hat sich das Gericht schon Gedanken gemacht. In der Morgenpost heißt es hierzu:

Das weihnachtliche Paket war mit einem Röntgengerät sowie durch einen Rauschgiftspürhund kontrolliert worden. Damit konnte aber nach Überzeugung der Richter die Süßigkeit nicht ausreichend untersucht werden. Der als gefährlich eingestufte Straftäter darf dennoch weiterhin Schokoladen-Weihnachtsmänner essen – allerdings nur unter Aufsicht. Laut Beschluss des Gerichtes habe der Insasse die Schokofigur “zum Zeitpunkt vor einem beabsichtigten Verzehr unter der Aufsicht des Anstaltspersonals so zu öffnen, dass der Hohlraum kontrolliert werden kann” Morgenpost am 26.10.2015

Gerade in der Weihnachtszeit sollte jeder Anspruch auf seinen Schokoladenweihnachtsmann haben. Wie seht Ihr das? Ich würde ja im Dreieck springen! 😛

 

Thomas Penneke

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