Schmerzensgeld wegen Unterbringung in Raucherzelle

Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einem Strafgefangenen mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Schwerin entschieden (Az. 4 O 165/15). Die Entscheidung ist zwar schon eine Weile her, jedoch soll sie nicht unerwähnt bleiben.

Der betroffene Gefängnisinsasse war gegen seinen Willen während der Untersuchungshaft Ende Februar 2010 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stralsund mit starken Rauchern untergebracht. Das Martyrium für den bekennenden Nichtraucher dauerte fünf Tage. Er klagte auf Schmerzensgeld wegen Körperverletzung und bekam Recht.

Dafür gestand ihm die Einzelrichterin der 4. Zivilkammer jetzt pro Tag 100 Euro Entschädigung zu – insgesamt also 500 Euro plus 5 Prozent Zinsen. Der Beschluss wurde bereits im Mai getroffen.

Der Häftling habe ununterbrochen regelrechte Dunstwolken aushalten müssen, auch nachts, so die Richterin am Landgericht Schwerin in ihrer schriftlichen Begründung. Der Mann sei “einer nicht ausschließbaren Gesundheitsgefährung ausgesetzt” gewesen.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden schon im Oktober 2012, dass seine Unterbringung zusammen mit starken Rauchern seine körperliche Unversehrtheit verletzt habe und ein Eingriff in seine Grundrechte gewesen sei (2 BvR/737/11).

Hier wurden die Beschwerde in den Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht Rostock abgewiesen. Erst durch die Entscheidung des BVerfG bekam der Gefangene endlich Recht.

Manchmal bedarf es leider immer noch einer Entscheidung aus Karlsruhe bis unsere Gerichte hier in Mecklenburg-Vorpommern bei eindeutigen Sachverhalten ein weises und richtiges Urteil fällen.

Meine Kritik an der oberen Rechtsprechung in MV halte ich aufrecht!

Thomas Penneke

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