Prozess gegen JVA Mitarbeiter wegen Diebstahls von Fesseln beginnt

Am 10. November 2016 beginnt ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls und des Betruges gegen einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Hannover am Amtsgericht Hannover.

Der Angeklagte soll im Revisions- und Kontrolldienst der Justizvollzugsanstalt tätig gewesen sein. In diesem Rahmen sollen nach der Anschaffung neuer Hand- und Fußfesseln in seinem Büro die ausgesonderten Fesseln aufbewahrt worden sein. Diese nahm er persönlich an sich. 

Der Angeklagte soll aus diesem Bestand vor dem 04.09.2015 insgesamt 6 Fuß- und 14 Handfesseln mitsamt dazugehörigen Schlüsseln entnommen und diese in sein Wohnhaus verbracht haben. Anschließend soll er 15 dieser Hand- und Fußfesseln über eine Internetverkaufsplattform veräußert haben. Die Preise für die Fesseln sollen zwischen 36 € und 130 € gelegen haben.

In einem 1. Termin hat der Angeklagte vorgetragen, dass es eine Kommunikation mit dem Justizministerium gegeben habe, mit der Frage, wie mit den Handschellen zu verfahren sei. Hintergrund sei gewesen, dass die Handschellen nicht über die zentrale Niedersachsenschließung verfügt hätten. Ohne eine derartige Schließung sollten Handschellen nicht mehr eingesetzt werden. Das Ministerium habe geantwortet, dass die Handschellen in der Schließung nicht mehr nachgerüstet werden sollten. Der Angeklagte hat weiter vorgetragen, dass er diese Situation mit seinem Vorgesetzten besprochen habe. Es sei besprochen worden, dass er die Hand- und Fußfesseln verkaufen solle. Der Erlös hätte dann für Ausrüstungsgegenstände der Justizvollzugsanstalt Hannover verwendet werden sollen.

Es sind insgesamt 8 Zeugen geladen. Das Aktenzeichen lautet: 236 Ds 85/16. Wer sich interessiert. 😉 Saal 2186

Quelle: Presseinformation der Justiz Niedersachsen

Ein Gedanke zu „Prozess gegen JVA Mitarbeiter wegen Diebstahls von Fesseln beginnt“

  1. Das, auch bei ausgemusterten Artikeln” der Arbeitsplatz kein Selbstbedienungsladen ist sollte jeden klar sein. – Trotzdem ist das Ganze zu sehr aufgebauscht. Da sollen, laut Politik, viele Strafen einfacher und niedriger eingestuft werden (“…ist ein Mord ein Mord …”) und dann werden für unwichtige Dinge, wie dieser Fall, Prozesse geführt. – Ich finde bei so etwas sollte einfacher gehandelt werden. Diebstahl am Arbeitsplatz zB in 3 Gruppen einteilen (einfach, mittel, schwer) und pauschal verurteilen, basta! – In dem Fall oben hat der Angeklagte ja 2 Prozesse zu erwarten. Einmal Zivilrechtlich und dann kommt noch ein Dizi hinterher. Genau da liegt der Fehler! Das sind die Gründe weshalb unsere Gerichte (angeblich) überlastet sind und unnötig Kosten verursacht werden. – Und wenn das Ganze sogar mit dem Vorgesetzten abgesprochen wurde, besteht ja nicht mal eine unrechtmäßige Bereicherung. Der hat die Dinger nicht geklaut, sondern im Auftrag des Vorgesetzten und zum Wohle der Anstalt veräußert. – Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln über so viel “Politik” in den Gerichtssäälen. In unserem Justizsystem steckt der Wurm; vieles wird mit zweierlei Maß gerechnet.

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