Das neue Punktesystem im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sorgt immer noch für Verwirrung. Doch es ist ganz einfach. Hier ein kleines Beispiel für diejenigen, denen das immer noch zu kompliziert ist. 😉
Am 1. Oktober 2011 wurden 3 Punkte eingetragen, die am 1. Oktober 2013 getilgt werden würden. Am 1. April 2013 werden noch einmal 3 Punkte eingetragen, die am 1. April 2015 getilgt werden würden. Die Tilungungsfrist für diese “Altpunkte” ist der 1. April 2015.
Nun wurden am 1. Mai 2014 die “Altpunkte” in 3 “Neupunkte” umgerechnet.
Am 2. Juli 2014 wird nun ein weiterer Punkt eingetragen. Damit hat man jetzt 4 Punkte und erhält eine “Ermahnung”
Die Tilgungsfrist verlängert sich nicht. Das war früher der Fall.
Am 1. April 2015 werden nun die 3 “Neupunkte” (vorher 6 “Altpunkte”) getilgt. Der am 2. Juli 2014 hinzugekommene Punkt wird am 2. Januar 2017 getilgt.