Die Tilgung im neuen Punktesystem Flensburg 2014

Bußgeld 2014 (2)Das neue Punktesystem im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sorgt immer noch für Verwirrung. Doch es ist ganz einfach. Hier ein kleines Beispiel für diejenigen, denen das immer noch zu kompliziert ist. 😉

 

Am 1. Oktober 2011 wurden 3 Punkte eingetragen, die am 1. Oktober 2013 getilgt werden würden. Am 1. April 2013 werden noch einmal 3 Punkte eingetragen, die am 1. April 2015 getilgt werden würden. Die Tilungungsfrist für diese “Altpunkte” ist der 1. April 2015.

 

Nun wurden am 1. Mai 2014 die “Altpunkte” in 3 “Neupunkte” umgerechnet.

 

Am 2. Juli 2014 wird nun ein weiterer Punkt eingetragen. Damit hat man jetzt 4 Punkte und erhält eine “Ermahnung”

 

Die Tilgungsfrist verlängert sich nicht. Das war früher der Fall.

 

Am 1. April 2015 werden nun die 3 “Neupunkte” (vorher 6 “Altpunkte”) getilgt. Der am 2. Juli 2014 hinzugekommene Punkt wird am 2. Januar 2017 getilgt.

 

Thomas Penneke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert