Auf ein Wort: Warum tut man das, Herr Kollege?

Im Brandstifterprozess von Nauen legte nicht nur ein Angeklagter einen denkwürdigen Auftritt vor dem Landgericht Potsdam hin. Sein Verteidiger scheint den Beruf verfehlt zu haben. So hart muss ich das sagen. Deswegen: Auf ein Wort, Herr Kollege!

Wenn man der Presse glauben darf, dann hat sich folgendes zugetragen:

1.

Der Angeklagte sagte, dass er “so schnell wie möglich nach Hause” möchte. Der Saal lacht und selbst sein Anwalt wirkte angeblich amüsiert.

Die Bedürfnisse des Mandanten sind für den Strafverteidiger eine Hauptangelegenheit. Dabei darf er ihm keine Illusionen machen. Selbst wenn dessen Vorstellung in der Öffentlichkeit noch so skurril sein mögen, dann hat der Strafverteidiger mindestens ein Pokerface zu machen. Mein Spruch in solchen Momenten: “Die Zuschauerbeteiligung ist damit auch beendet!” kennt schon so mancher Richter.

Verdammt noch einmal, was geht in solchen Momenten Ihnen durch den Kopf. Können oder wollen Sie sich nicht für Ihren Mandanten einsetzen? Dieser erwartet das von seinem Anwalt – seinem Strafverteidiger. Vielleicht waren Sie auch nicht amüsiert, so wie es die Presse behauptet, denn der dürfen wir auch nicht alles glauben, doch Sie hätten wenigstens den Mund aufmachen können – sogar müssen.

2.

Die Aussagen des Hauptangeklagten lösten angeblich im Publikum mehrmals Heiterkeit aus. Dabei changierte das Gericht zwischen Genervtheit und Ermattung. Ein Richter gähnt, ein Schöffe wendet sich erst demonstrativ ab und fragt Schneider dann, “ob er den Quatsch glaube, den er da erzähle”.  

Warum stellen Sie da keinen Befangenheitsantrag? Dies war eine Steilvorlage, um zumindest das Gericht auch in seine Schranken zu weisen. Wir wissen, dass die meisten der Befangenheitsanträge im laufenden Prozess nicht durchgehen und beim BGH selten Anklang finden. Die Richter schützen ihre Kollegen, na klar. Aber hier muss man doch handeln. Nur das Geld der Pflichtverteidigung kassieren, kann doch nicht das Ziel sein. Der Strafverteidiger hat auch einen Ruf! Er muss sich für die Belange des Angeklagten einsetzen. Er hat seine Rechte zu wahren!!! Und an der Stelle fluche ich wieder: “Verdammt noch einmal. Noch nie die Strafprozessordnung gelesen?”. Da nützt auch nicht die Ansage, dass das den Prozess unnötig in die Länge gezogen hätte. Dann ist das so! Verdammt noch einmal. Ich glaube, dass Sie zu feige waren, einen solchen Antrag zu stellen. Vielleicht wollten Sie es sich mit Ihrem Richter in Ihrem Gerichtsbezirk nicht versauen.

3.

Auf Frage des Richters soll der Verteidiger des Hauptangeklagten geantwortet haben:  “Leider ja.”

So so! Der Haus- und Hofabnicker? Ein Urteilsbegleiter? Eine Schande für unseren Berufsstand?

Verdammt noch einmal!

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