Notwehr gegen Horror-Clowns

In Deutschland häufen sich jetzt auch (nach den USA und Frankreich) Berichte über aggressive Grusel-Clowns. Die Auftritte sind wohl meist als Spaß gedacht, doch längst nicht mehr lustig. Kurz vor Halloween warnt die Polizei mögliche Nachahmer. Doch darf ich mich gegen diese Art von schlechten Scherz wehren?

Na klar!

Wenn er Sie nämlich angreift oder aber auch nur so tut, als ob er Sie angreifen will, dann dürfen Sie sich wehren. Hierbei liegt nämlich ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf Sie vor. Die Erklärung der juristischen Begriffe lasse ich mal hier. Die Notwehr ist in § 32 StGB geregelt.

horror-strafrecht-penneke

Wenn er Sie “nur” erschreckt, weil er mit der Kettensäge hinter der Hausecke auftaucht und Sie anbrüllt, dann können Sie sich ebenfalls erwehren. Wenn Sie ihn dann mit Ihrem zufällig mitgeführten Baseballschläger aus Verwirrung, Furcht oder – besser noch – aus Schrecken eins mal so richtig über den Schädel ziehen, dann liegt ein Notwehrexzess vor. Dieser Exzess ist in § 33 StGB geregelt.

Wenn der Clown nichts macht, dann dürfen Sie auch nichts machen. Halloween ist lustig. Diese Clowns sind es nicht.

logo blog.001

 

2 Gedanken zu „Notwehr gegen Horror-Clowns“

  1. Waere das nicht ultracool dem Volk Erst- bzw. Auffrischungsimpfungen in Sachen §127StPO, sowie dem oben genannten §33 StGB ff. anzubieten?

    Dann haette sich auch die falsche Aussage, es gaebe in Deutschland ein irgendwie geartetes Gewaltmonopol, wenn die Leute von den Paragraphen wuessten. Man darf naemlich auch im Rahmen der genannten Paragraphen.

  2. Diese Grusel-Clowns sind auch in Berlin nicht unbekannt. Vermehrt zeigen sie sich in Kreuzberg und Friedrichshain. Sie erkennt man schnell an ihren schäbigen und gruselig bunten Klamotten, bunten Haaren, schlechten Zähnen und jede Menge gruseliges Metall im Gesicht und an den Ohren. Aber gut zu wissen, dass man denen nicht ganz wehrlos ausgeliefert ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert