Kinder des Verteidigers sollen mit ins Gericht! 😂

In einem unbekannten Land an einem nicht näher benannten Gericht in W. spielen sich im Vorfeld eines Prozesses wieder Possen ab. Der Verteidiger eines Angeklagten stellt zulässigerweise einen Verlegungsantrages, da er an dem – nichtabgesprochenen – Hauptverhandlungstag verhindert ist. Die Antwort könnte verheerende Auswirkungen für zukünftige Prozesse haben. 😄

Der Hauptverhandlungstermin wurde festgesetzt. Der Verteidiger stellt einen Verlegungsantrag. Die Antwort lies nicht lange auf sich warten. Das Amtsgericht, dessen Name geheim bleiben soll, nennen wir es Amtsgericht W. (der wahre Name ist mir bekannt 😉 ), schlägt dem Verteidiger doch allen Ernstes vor, dass er seine Kinder mit zum Prozess bringen soll.

Im O-Ton der Beschluss des Amtsgerichts W.:

“Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die vorgeworfene Tat soll sich bereits vor mehr als einem Jahr ereignet haben, den Verfahrensbeteiligten ist ein weiteres Zuwarten nicht zuzumuten. Es sind diverse Zeugen geladen. Ein erneuter Termin könnte erst in mehreren Wochen anberaumt werden. Ggf. möge der Verteidiger seine Kinder zum Termin mitbringen oder eine Person seines Vertrauens mit der Beaufsichtigung beauftragen.”

Wie stellt sich der Richter die praktische Ausführung dieses Vorschlages vor, wenn ein Kind sechs Jahre und das andere zwei Jahre alt ist? Eltern wissen, was ich meine. 😏

Wenn der Papa dann spricht, passt dann der Herr Staatsanwalt auf die Kinder im Gerichtssaal auf?

Sollen die Kinder dann neben Papa und dem Angeklagten Platz auf der Anklagebank nehmen?

Was werden die Zeugen sagen, wenn Sie auf der Anklagebank ein Kleinkind sehen? Klassikerfrage der Gerichte: Erkennen Sie den Täter auf der Anklagebank wieder? 😀

Was wird der Mandant dazu sagen, dass neben ihm ein Kind Platz nehmen soll?

Werden die Kinder ruhig sein?

Was ist, wenn nicht? Hagelt es dann Ordnungsgelder gegen die Kinder, die dann der Papa zahlen muss?

Fragen über Fragen! Manometer! Man kann es auch umständlich machen.😈

Penneke

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