Frau Zschäpe und die Anwälte

Thomas PennekeDie mutmaßliche Rechtsterroristin und vor dem Oberlandesgericht München angeklagte Frau Zschäpe hat kein Vertrauen mehr in ihre Anwälte. Die Presse munkelt was das soll. Andere sind ratlos. Manche sind fassungslos. Was kann da los sein? – ein Kommentar

 

Heute soll die Angeklagte Zschäpe dem Oberlandesgericht die Begründung geben, warum sie kein Vertrauen mehr in ihre Anwälte hat. Der Focus teilte mit, dass die Angeklagte Zschäpe heute bis 14:00 Uhr Zeit hätte. Das ist allerdings keine harte Frist wie in einem Zivilprozess – sollte Zschäpes Schreiben später eintreffen, müsste das Gericht es genauso akzeptieren.

 

Was wird sich darin als Begründung finden?

 

Es wird seitens der Presse und der Opfer erhofft, dass sie “auspacken” will. Schwerlich vorstellbar, dass ein Angeklagter, der aussagen will, von seinen Anwälten regelrecht den Mund verboten bekommt – vor allem, wenn es um einen solchen Fall, die den hier vorliegenden geht. Sie soll in den Verhandlungen keine Regung gezeigt haben. Das spricht doch nicht dafür, dass sie unbedingt etwas sagen will.

 

Nein, ich denke, dass das taktisches Kalkül der Angeklagten ist. Nach über 100 Prozesstagen könnte der Prozess platzen und von Neuem beginnen.

 

Alle drei Anwälte (Sturm, Stahl und Heer), die gern in den englischsprachigen Medien als storm-steel and army reißerisch gebracht werden (Anwaltswahl nach Namen? 🙂 ), sind Pflichtverteidiger. Wann es eine solche Pflichtverteidigung gibt, steht im § 140 StPO. Die Entpflichtung eines Verteidigers erfolgt, wenn ein anderer Verteidiger gewählt wird und dieser die Wahl annimmt, siehe § 143 StPO. Was passiert, wenn der Pflichtverteidiger sich weigert zu verteidigen oder er der Verhandlung ausbleibt ist im § 145 StPO geregelt. Dann gibt es nämlich einen neuen Pflichtverteidiger.

 

Ein neuer Verteidiger müsste sich in den Aktenberg einarbeiten. Die Unterbechung einer Hauptverhandlung kann nur bis zu maximal 1 Monat andauern, wenn schon 10 Verhandlungstage vergangen sind. Sonst ist eine Unterbrechung nur bis zu drei Wochen möglich. Hinzu kommt das Beschleunigungsgebot – vorallem in Haftsachen. Das hier ist eine Haftsache. Zum Nachlesen verweise ich auf § 229 StPO.

 

Ehrlich! Das schafft nur ein Haus- und Hofabnicker, der die Akten sowieso nicht kennt und allem zustimmt, was Richter mit Angeklagten (Achtung! Unschuldsvermutung!) machen.

 

Wer sich wirklich ernsthaft mit dem Strafrechtsfall befassen will (und auch noch nebenbei andere Mandate betreut), schafft das nicht. Mh? Eine Frage des Geldes könnte hier vielleicht nachhelfen. Böse habe ich mit meiner Zunge Gestern schon behauptet, dass Frau Zschäpe wohl das Geld vom Verfassungsschutz (über Tino Brandt) ausgegangen ist und ihr die Anwälte jetzt zu teuer sind. Das war aber nur ein Scherz von mir. Oder? 😉

 

Der Anwaltswechsel ist schwierig. Vielleicht behält sie einen und bekommt noch einen dazu. Was ist, wenn sie diesem auch nicht vertraut? Dann kann sie selbst weiterhin das Gericht mit Anträgen und Mandatsentziehungen bombardieren. Das könnte das Urteil gefährden und mit der Revision gekippt werden.

 

Ist das vielleicht berechnet von Frau Zschäpe? Ist sie berechnend?

 

Denn dann bliebe nur noch die Aussetzung des Verfahrens. Auf Deutsch: Der Prozess platzt!

 

Er beginnt dann von Neuem.

 

Vielleicht hat sie das auch im Sinn! Ich halte sie für berechnend und durchsetzungsstark.

 

Hier noch ein Artikel aus der FAZ. Die halten sie auch für durchsetzungsstark.

 

Ich bin gespannt!

 

Thomas Penneke

 

 

 

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