Frau will Baum heiraten

Anwalt Strafrecht Rostock Baum

Er heißt Tim 😀

Ein Frau verliebt sich in einen Baum und will ihn heiraten. Das berichtete der FOCUS. Sie soll sogar heißen Sex mit Tim haben. Kurioses gibt es immer wieder. Doch die Dummheit stirbt nicht aus? Nicht, dass ich die Frau für “anders begabt” halte, sondern sie ist sich sicher der Konsequenzen nicht bewusst. 😛

 

 

Mit dem Eingehen des Eheversprechens geht man nicht nur Rechte, sondern vor allem auch Pflichten ein. Zumindest ist das hier in Deutschland so. Was wäre also, wenn der Fall hier in Deutschland stattfinden würde. Der stumpfe Jurist (ich 😉 ) analysiert dies mal:

1.

Die Treue ist nicht gesetzlich verankert, aber wer fremd geht, kann es seinem Ehepartner nicht verübeln, wenn dieser die Scheidung einreicht.

Hierzu erklärte die Heiratswillige bereits: “Ich bin verliebt und ich möchte ihn heiraten. Ich schaue auch andere Bäume an, aber ich berühre sie nicht – ich würde Tim niemals betrügen.” Gut! Die Pflicht wäre geklärt. 😛

2.

Eine Lebensgemeinschaft muss aufgebaut werden. Gemäß § 1353 BGB sind Eheleute dazu verpflichtet, eine Lebensgemeinschaft aufzubauen, was bedeutet, dass sie auch grds. zusammen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen. Sonst kann sogar eine Scheinehe in Betracht kommen, die gem. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB gegebenenfalls aufgehoben werden kann.

Hierzu erklärt die Heiratswillige nichts. Wo wollen sie wohnen? Im Wald wäre angebracht. 😉

3.

Eine Familie war der eigentliche Zweck der Ehe. Das ist aber antiquiert. Niemand ist gesetzlich verpflichtet Kinder zu kriegen.

Die Heiratswillige kann sich bei dem germanischen Gott Loki erkundigen, wie er die Midgardschlange zeugte. Das war kein Baum, aber eine Riesin…. unerklärlich! 😀 😀 😀

4.

Beistand und Fürsorge in der Ehe sind wohl das Wichtigste. Da der Ehepartner der wichtigste Mensch im Leben ist, sollte man von ihm auch Unterstützung in allen Lebenslagen erwarten können.

Sie fegt also das Laub im Herbst! 😀 😀 😀

5.

Gegenseitige Rücksichtnahme innerhalb der Ehe besteht als Pflicht und daraus folgend ist jeder Ehepartner auch verpflichtet, die Würde und Ehre des anderen zu achten.

Die Heiratswillige darf dann nicht einfach so die Axt nehmen. 😉 Da der zukünftige Ehemann kein Mensch ist, entfällt für die Heiratswillige eine Bestrafung wegen Mordes gemäß § 211 StGB oder Körperverletzung gemäß § 223 ff StGB. Aber wie ist es mit Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB? Ist doch schließlich ihr Eigentum (so sehen viele Eheleute den Partner). 😛

 

Schlussendlich:

Ich bin jedenfalls glücklich mit meiner Frau. Soll die Heiratswillige es mit ihrem Baum werden. Doch werden sie am § 1312 BGB scheitern, denn jeder von beiden müsste seine Erklärung vor dem Standesbeamten abgeben. Dazu würde jeder einzeln befragt werden. ….

 

dann:

😀 SCHWEIGEN IM WALDE 😀

 

Wen oder was möchten Sie heiraten? Ich prüf das für Sie. 😉

 

In diesem Sinne

Thomas Penneke

Fachanwalt für Strafrecht

 

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