Gefängnisausbruch mal anders und trotzdem strafbar

Knast Penneke Strafrecht Anwalt RostockSkurrile Flucht mit Happy End?

Unter dem 21. Februar 2015 erörterte ich, wie man einen Gefängnisausbruch richtig vornimmt. Dabei kam ich zu dem Ergebnis, dass man nackt fliehen sollte. 🙂 Ein Engländer kam jetzt auf einen interessanten Plan, der auch funktionierte, doch ihm im Nachhinein Ärger brachte. Er entließ sich selbst.

“Ein Häftling entlässt sich aus einem der bestgesichertsten Gefängnisse Großbritanniens selbst. Er benötigte nur eine gefälschte E-Mail. Nach nur drei Tagen stellte er sich dann der Polizei.”

 

Der vollständige Bericht findet sich im Handelsblatt.

 

Doch die Übersendung der “Entlassungspapiere” dürfte auch in England wohl den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Ein Happy End gab es nur für die Anstalt, denn der Flüchtige kehrte freiwillig zurück. Er selbst sieht sich einem neuen Strafverfahren gegenüber.

 

Genial gedacht, aber leider nicht zu Ende gedacht. Er hätte mich mal vorher fragen müssen. Ich hätte ihm nicht geraten, wie er richtig flieht – nämlich nackt. 😀 Aber ich hätte ihm von der Übersendung gefälschter Entlassungsurkunden abgeraten. 😉

 

Herzlichst

Thomas Penneke

 

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