Beleidigen will gelernt sein

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 1

Beleidigen will gelernt sein!

Wir Juristen scheuen uns nicht einem anderen Kollegen in einem Schriftsatz gehörig die Meinung zu geigen. In Plädoyers (Strafrecht) schelte ich oft die Staatsanwaltschaft, als auch das Gericht und zwar in jeder Stadt – auch in Rostock. Was sein muss, muss sein. Doch wer beleidigt, bekommt Ärger!

Ich habe gerade drei interessante Entscheidung gefunden:

In der Äußerung eines Rechtsanwalts, dass die zuständige Richterin eine staatstragende Art derart internalisiert habe, dass sie wahrscheinlich gar nicht verstünde, wie sie auch anders hätte entscheiden können, liegt eine gegen die Richterin gerichtete Beleidigung vor. (AnwG Köln Beschluss vom 6.11.2014 10 EV 255/11)

Anmerkung: Das ist doch knattern auf höherem Niveau. Zumindest kann man dem Kollegen doch auch Recht geben. 😛

Die Verwendung des Begriffes “Schweinesystem” im Hinblick auf die Richterschaft der Verwaltungsgericht stellt hingegen keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot dar.(AnwG Köln Beschluss vom 6.11.2014 10 EV 255/11)

Achtung: Der Rechtsanwalt hatte den Begriff “Schweinesystem”, so wie ich hier, in Anführungsstrichen gesetzt.

Anmerkung: Kritik an der Richterschaft ist zwar offenbar, jedoch ist dadurch auch nur die Kritik erkennbar und nicht, dass er die Richterschaft als Schweinesystem bezeichnet hat. Er macht dadurch nur kenntlich, dass es sich hier “nur” um einen Vergleich als sprachliches Mittel handelt. 😀 😀 😀 Da gefällt mir die “Beleidigung” der Richterin (siehe 1.) viel besser. 🙂

Die in einem anwaltlichen Schriftsatz aufgestellte Aussage, der gegnerische Rechtsanwalt begehe “gewerblichen Prozessbetrug” und sei ein “Meisterbetrüger”, stellt eine Schmähkritik dar. Sie ist verfahrensrechtlich nicht privilegiert – egal ob der Vorwurf des Prozessbetruges berechtigt ist. (OLG Frankfurt am Main Urt. vom 27.3.2014 – 6 U 75/12)

Anmerkung: Vielleicht hat der Kollege den “Meisterbetrüger” nicht in Anführungsstriche gesetzt? 😛

Herzlichst

Thomas Penneke

 

 

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