Urteil gegen filmenden Arzt wird heute erwartet

Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wird in dem Strafverfahren gegen einen 62-jährigen Allgemeinmediziner aus Osnabrück voraussichtlich heute, dem 16. September 2015 um 11:00 Uhr in Saal 1 ein Urteil verkünden.

Dem angeklagten Arzt wird u.a. vorgeworfen, Kinderpornografie besessen und verbreitet zu haben sowie diverse Patientinnen heimlich mit einer Kugelschreiberkamera gefilmt zu haben (vgl. Pressemitteilung Nr. 43/15).

Nachdem der Angeklagte bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Kammer diverse Lichtbilder und Videos in Augenschein genommen hatte, konnte die Beweisaufnahme im heutigen dritten Verhandlungstermin nach der Vernehmung von Polizeibeamten und Geschädigten abgeschlossen werden. Anschließend plädierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Staatsanwalt sah die Tatvorwürfe als erwiesen an und forderte für die einzelnen Taten jeweils zwischen zwei und acht Monaten Freiheitsstrafe. Einerseits sei ein ganz erheblicher Vertrauensbruch festzustellen, den der Angeklagte gegenüber seinen Patientinnen begangen habe. Zugleich seien bei der Strafzumessung aber diverse Faktoren zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen. So sei er umfassend geständig gewesen, habe er sich schon außergerichtlich um Schadenswiedergutmachung bemüht und habe er aufgrund der Taten seine Familie, sein soziales Umfeld und seinen Beruf aufgeben müssen. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände sei daher die Verhängung einer bewährungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren tat- und schuldangemessen. Zusätzlich seien ein Berufsverbot anzuordnen sowie eine Geldauflage von 100.000,- €, die an örtliche gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen sei. Dem Antrag einer bewährungsfähigen Strafe schloss sich auch die Verteidigung an. Zugleich wies der Verteidiger aber darauf hin, dass der Angeklagte bereits über 200.000,- € für Schmerzensgeld und Anwaltskosten der Geschädigten gezahlt habe und bei weiteren Geldauflagen wirtschaftlich ruiniert sei. Der Angeklagte nutzte das letzte Wort, um sich nochmals für seine Taten zu entschuldigen.

Quelle: PM des LG 45/15

Thomas Penneke

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