Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Verbot von erlaubnisbedürftigen Waffen nicht automatisch auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen verbietet. Ein solches Verbot stellt einen stärkeren Grundrechtseingriff dar und erfordert zusätzliche Begründungen (VG Koblenz, Urteil vom 13.08.2024 – 1 K 115/24.KO).
Sachverhalt
Im Jahr 2020 wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung mehrere erlaubnispflichtige Waffen beim Kläger gefunden, obwohl er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Eine der Waffen lag sogar geladen auf der Couch. Aufgrund dieser Verstöße wurde der Kläger 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt, und seine Waffen samt Munition wurden eingezogen. Im Jahr 2023 erließ der beklagte Landkreis ein umfassendes Waffenverbot, das sowohl erlaubnisbedürftige als auch erlaubnisfreie Waffen umfasste. Der Kläger klagte dagegen.
Entscheidung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass das Verbot von erlaubnispflichtigen Waffen rechtmäßig sei, da der Kläger waffenrechtlich als unzuverlässig einzustufen war. Er habe nicht nur die Erlaubnispflicht missachtet, sondern auch die Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung der Waffen völlig ignoriert.
Allerdings erklärte das Gericht das Verbot für erlaubnisfreie Waffen für rechtswidrig. Die Koblenzer Richter betonten, dass das Verbot erlaubnisfreier Waffen einen deutlich stärkeren Eingriff in die Grundrechte darstelle und daher nicht pauschal verhängt werden könne. In diesem Fall habe der Kläger keine Hinweise auf den Besitz solcher Waffen gegeben und keine konkrete Gefährdung anderer Menschen verursacht. Zudem habe er die Verstöße eingeräumt und sei strafrechtlich zuvor nie auffällig geworden.
Meinung und Schluss
Dieses Urteil zeigt, dass nicht jede waffenrechtliche Unzuverlässigkeit automatisch zu einem umfassenden Waffenverbot führen darf. Es wird spannend in den nächsten Wochen und Monaten, was die anderen Gerichte dazu sagen oder wie sie entscheiden werden. Zwar ist die Sicherstellung von erlaubnispflichtigen Waffen im Interesse der öffentlichen Sicherheit durchaus nachvollziehbar, doch die Ausweitung auf erlaubnisfreie Waffen ist ein starker Grundrechtseingriff, der gut begründet sein muss. Daher sollte man immer einen Spezialisten für Waffenrecht heranziehen.
Natürlich bleibt hier abzuwarten, ob der Kläger oder der Landkreis eine Berufung gegen das Urteil einlegen werden. Doch eine gute Argumentationsgrundlage ist dieses Urteil, welches ich gut nachvollziehbar halte.
