Warum ein WC-Container ohne Schüssel kein WC ist!

Ein WC-Container ohne Toilettenschüssel ist mangelhaft. Die Bezeichnung “6 WC” setzt das Vorhandensein von sechs vollständigen Wasserclosetts voraus. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher zulässig (OLG München, Urteil vom 08.01.2025 – 7 U 1776/23 e).

Sachverhalt

Eine Firma kaufte über WhatsApp zwei gebrauchte WC-Container für jeweils 4.500 Euro (netto), um diese zu vermieten. Der Vertragstext lautete “20ft 6 WC … gebraucht gekauft wie gesehen”. Nach der Lieferung stellte sich heraus: In jedem Container fehlte mindestens eine Toilettenschüssel. Die Käuferin forderte die Verkäuferin auf, die mangelhaften Container zurückzunehmen und mangelfreie Container nachzuliefern. Die Verkäuferin verweigerte dies unter Verweis auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

Die Käuferin trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Schadensersatz für die inzwischen neu gekauften Ersatz-Container. Das Landgericht gab ihr Recht und sprach einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 18.968 Euro zu. Die Verkäuferin legte daraufhin Berufung ein, wodurch der Schadensersatz erheblich reduziert wurde.

Entscheidung

Das OLG München bestätigte den Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 346 BGB und erkannte einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch an. Das Gericht stellte klar, dass die Container aufgrund der fehlenden Toilettenschüsseln einen Sachmangel aufwiesen. Zudem konnte sich die Verkäuferin nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, da sie den Mangel arglistig verschwiegen hatte.

Die Richter betonten, dass “WC” im allgemeinen Sprachgebrauch ein Wasserclosett bezeichne, also eine mit Spülvorrichtung versehene Toilettenschüssel. Eine andere Interpretation, etwa dass die bloße Vorbereitung für ein WC genüge, sei nicht haltbar. Die Verkäuferin habe zudem gezielt irreführende Fotos geschickt, auf denen die Kabinentüren geschlossen waren, sodass die fehlenden Schüsseln nicht erkennbar waren.

Der Schadensersatzanspruch wurde allerdings auf 1.950 Euro reduziert, da die Käuferin durch die Anschaffung neuwertiger Container einen erheblichen Wertvorteil erhalten hatte.

Meinung und Schluss

Ein WC-Container ohne Kloschüssel ist wie eine Badewanne ohne Wasserhahn – technisch vorhanden, aber praktisch nutzlos. Das OLG München hat hier eine Entscheidung getroffen, die das Vertrauen in simple Begriffe wie “6 WC” wiederherstellt. Schließlich will niemand in eine Kabine treten, um dann festzustellen, dass nur ein Loch im Boden auf ihn wartet.

Die Kreativität der Verkäuferin, sich mit Fachkreisen und Abwasserrohren aus der Affäre zu ziehen, ist fast bewundernswert. Aber der Versuch, aus einem Container ohne Kloschüssel ein vollständiges WC zu machen, ist in etwa so überzeugend, wie eine leere Pizzaschachtel als Mahlzeit zu verkaufen.

Der Käuferin bleibt nun immerhin die Gewissheit, dass ihre zukünftigen Mieter nicht erst selbst Hand anlegen müssen, um den stillen Ort nutzbar zu machen.

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