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Urteil wegen Schüsse auf ehemaligen Mitarbeiter verkündet

OSNABRÜCK. In dem Strafverfahren wegen versuchten Mordes in Osnabrück hat die Schwurgerichtskammer heute ihr Urteil verkündet. Der 36-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ferner hat er an den geschädigten Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € sowie Schadensersatz in Höhe von 18,28 € zu zahlen. Überdies hat die Kammer festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, dem Geschädigten allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus der Verletzungshandlung zu erstatten. Urteil wegen Schüsse auf ehemaligen Mitarbeiter verkündet weiterlesen