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Geheimnisverrat per Handy: Wie ein paar Dienstplan-Fotos eine Polizeikarriere sprengen

Die mehrfache Weitergabe interner Polizeidienstpläne und vertraulicher Verfahrensinformationen per Handy durch eine Polizeibeamtin auf Probe erfüllt den Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) und rechtfertigt aufgrund des erheblichen Vertrauensverlustes die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

Eine 32-jährige Polizistin aus Mecklenburg-Vorpommern hat über Jahre hinweg interne Dienstpläne abfotografiert und an private Kontakte gesendet sowie den vertraulichen Status einer Zeugenvernehmung weitergegeben. Das Amtsgericht Pasewalk verhängte eine Geldstrafe; der Dienstherr trennte sich von ihr durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

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