Die Bezeichnung eines Staatsoberhaupts als „Ziegenficker“ ist selbst im Kontext der Satire unzulässig und stellt eine strafbare Herabsetzung dar (OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2018 – 7 U 34/17; LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2017; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 27.02.2019).
Jan Böhmermann hat mit seinem sogenannten Schmähgedicht 2016 nicht nur die politische Debatte, sondern auch die rechtlichen Grenzen der Satire in Deutschland neu vermessen. Der Fall wurde zum gesellschaftlichen Prüfstein für Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht – im Mittelpunkt: die Frage, was Satire darf und was nicht. Eine Böhmermann – Affäre oder das “Prinzip Böhmermann”?
Prinzip Böhmermann: Wo Satire endet und Strafrecht beginnt weiterlesen →
Böhmermann doxxt, der Gebührenzahler zahlt.
Willkommen in der „Clownswelt“.
Doxing live im ZDF? Die öffentliche Enttarnung eines anonymen YouTubers durch Jan Böhmermann sorgt für Kritik – und stellt die Frage: Ist das noch Satire oder bereits ein Verstoß gegen § 126a StGB?
Am 09. Mai 2025 hat Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ die Identität des anonymen YouTubers hinter dem Kanal „Clownswelt“ offengelegt. Dabei nannte er Name, Wohnort und beruflichen Hintergrund – und setzte sich dem Vorwurf des Doxings aus. Wer bezahlt das? Wir – per Rundfunkbeitrag. Doch leistet man dadurch Beihilfe zu einer Straftat?
Verachtet Böhmermann chronisch die Menschenwürde anderer?
🤡 Böhmermann doxxt YouTuber: Strafbar oder Clownswelt? weiterlesen →
😈 Was meint Ihr? 😈 Das ZDF will mit Böhmermann durch alle Instanzen ziehen. Wer das bezahlt? Ratet mal! Wird er siegen oder Steuergelder (GEZ Gebühr) verpulvern? Oder wird das Strafverfahren bei Böhmermann eingestellt? Böhmermann und die Ziegen 😈 weiterlesen →
Der ZDF-Moderator Böhmermann (wohl auch mit Steuergeldern bezahlt – GEZ) hatte vor zwei Wochen in seiner Sendung „Neo Magazine Royale“ bewusst beleidigend formuliert und den türkischen Staatspräsidenten u.a. als Ziegenficker tituliert. Er kündigte das Gedicht in der Sendung als Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik an, die nicht erlaubt sei. Nunmehr gab “Mutti” den Weg für das Strafverfahren frei. Doch wie sieht es mit der Meinungsfreiheit aus? Ist das noch Satire? Wie sehen es die Gerichte hierzulande? Welche Gründe müssen vorliegen, um zu sagen, dass es Meinungsfreiheit oder eine Beleidigung ist? Auf ein Wort! Erdogan, die Ziegen und Böhmermann weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock