Andere Länder, andere Rechtsprechung! Heute: USA…………… Die USA sind immer wieder für kuriose Urteile und Rechtsprechung bekannt. Denken wir an die Katze in der Mikrowelle und den heißen Kaffee bei McDonalds. Doch nach einem Strafurteil sollte man seinen Verurteiler nicht auslachen.
Bei seiner Gerichtsverhandlung dachte ein Angeklagter nicht daran, dass das auch noch schlimmer ausgehen kann. Der Angeklagte wurde wegen eines Bewährungsverstoßes aus dem Jahre 2014 vom zuständigen Bezirksrichter angehört. Als dieser sein Urteil in Höhe von einem Jahr und einem Tag aussprach und den Hammer fallen ließ, lachte der Angeklagte. Der Richter ging davon aus, dass der Angeklagte ihn als Richter auslacht und verdoppelte kurzerhand die Strafe.
Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Die Kompetenzen des Bezirksrichters wurden nicht überschritten. US-Richter seien sehr wohl in der Lage, Haftstrafen im Laufe derselben Anhörung noch zu ändern. Und wenn es eben auch kurz vor Ende ist. 😉
Ui! Da geht’s dann schon mal heftig her. 😛