NSU Prozess: Auf ein Wort!

Zum erfundenen NSU Opfer muss ich doch auch mal ein paar Worte loswerden. Was geht nur im Kopf eines Nebenklägers vor? Hat er auch einmal daran gedacht, dass er dem Verfahren nichts Gutes damit tut? Was geht nur im Kopf eines Anwaltes vor? Nur um dabei zu sein? Geldgier?

Gier frisst Gehirn! Das passt auch hier. Es nun auch endlich amtlich: Das Opfer Keskin gibt es nicht. Der Kollege Willms tat im NSU Prozess über zwei Jahre so, als vertrete er ihre Interessen. Er soll auch Gebühren schon kassiert haben. Sollte das noch nicht der Fall sein, rate ich dem Kollegen dringend von der Abrechnung ab. Dann könnte die Schwelle zum “Jetzt geht’s los!” noch nicht überschritten sein. Ein Versuch würde dann ausscheiden. Er hat sich aber auch vertreten lassen, wenn er nicht konnte. Die Kollegen werden gewiss schon abgerechnet haben.

Der Kollege Willms behauptet, dass er selbst getäuscht wurde. Kann man das glauben?

Ich glaube es nicht. Wie hat der Kollege das Mandat denn erhalten? Mit einer Provisionszahlung – wir erinnern uns. An seiner Stelle hätte ich dann mal genauer hingesehen und mit der Dame selbst gesprochen. Wenn er schon so viel Provision ausgibt, warum nimmt er dann nicht Mittel in die Hand und besucht seine Mandantin in der Türkei, die ja dort krank und reiseunfähig gewesen sein soll? So hätte er auch beim Gericht einen Antrag stellen können, dass diese die Reisekosten übernehmen. Immerhin begann der Prozess nicht gleich nach der Festnahme der vermeintlichen Täter des NSU. Da war genügend Zeit, dass man nach dem Aktenstudium sich auch mit der Mandantin zusammensetzt und die Strategie bespricht, egal in welche Richtung es gehen soll.

War die Not so groß bei dem Kollegen? Die Gründe sind auch nicht so relevant, sondern eher die Frage, ob er es hätte merken müssen. Hätte er es vor dem Prozess oder spätestens im Prozess merken müssen?

Ich glaube ihm nicht! Für einen Unwissenden hat er auf die Nachfragen des Vorsitzenden Richters nach dem Verbleib seiner Mandantin nur rumgeeiert. Er hatte nie persönlich Kontakt zu der Dame. Es soll so sein, dass ein identischer Arztbericht einmal von Willms für Meral Keskin und einmal von Anwalt Reinhard Schön für Atilla Ö. dem OLG vorgelegt wurde. Willms erklärte, er habe das Attest, das angeblich der Patientin Meral Keskin galt, von Atilla Ö. erhalten. Dies ist der Herr, dem er eine Provision zahlte. Am 26. April 2013 soll der Bundesanwalt Herbert Diemer deutliche Zweifel daran geäußert haben, dass Meral Keskin wirklich Opfer des Bombenanschlags geworden ist. Diese Stellungnahme muss der Kollege Willms auch vom Gericht zur Stellungnahme erhalten haben oder später in der Akteneinsicht gesehen haben. Da müssen doch alle Alarmglocken geläutet haben.

Übrigens handelt es sich bei der Dame, die der Kollege Willms auf einem Foto gesehen haben will, um die Mutter des Nebenklägers Atilla Ö, Frau Sennur Ö.

Diese Angelegenheit werde ich weiterhin mit Spannung verfolgen. Jetzt liegt im Prozess gegen den NSU das Augenmerk erst einmal auf dem Kollegen?

Für unseren Ruf als Rechtsanwälte war das schädlich!

Der NSU Prozess hat nun einen weiteren bitteren Beigeschmack.

Thomas Penneke

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