Rechtsordnung ausgesetzt

Ein 43-jähriger Schleuser stand in Passau vor Gericht, weil er Flüchtlinge nach Deutschland brachte. Häufig sprechen Richter bei diesem Delikt Haftstrafen aus. Doch ein Passauer Richter nicht und fand eine interessante Begründung, die für Zündstoff sorgen könnte.

“Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.”

Ich lass das mal so stehen und wirken. Soweit frage ich mich aber, warum ein Schleuser dann Strafmilderung bekommt. Er hätte ja gar nicht schleusen brauchen, da die Asylsuchenden von der Kanzlerin eingeladen und von jubelnden Applaus (der Steuerzahler?) empfangen werden.

Thomas Penneke

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