Prostituierte verklagt Sugardaddy

Eine Prostituierte zog in Hamm gegen ihren sogenannten Sugardaddy vor Gericht. Dieser hatte sich geweigert, ihr ein “wohlwollendes Arbeitszeugnis” auszustellen. Die mittlerweile 35-Jährige Dame bekam zumindest teilweise Recht.

Heute nun Arbeitsrecht! Bitte nicht wundern. Zunächst erkläre ich den Zuckervater: Sugar-Daddy, auch Sugardaddy (von englisch sugar für Zucker oder Süßigkeit und Daddy als Kosename für Vater) werden Männer genannt, die eine in der Regel sexuell geprägte längerfristige Beziehung zu deutlich jüngeren Partnerinnen oder Partnern unterhalten, die dafür eine materielle Gegenleistung erhalten.

Nun zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Die Klägerin soll seinerzeit von einer Freundin an einen Mann “vermittelt” worden sein, der sie ursprünglich als Haushaltshilfe anstellen wollte und dann auch angestellt habe. Für kochen und putzen soll Sie – laut Presseangaben – 460 EUR bekommen haben.

Sex laut Vertrag

Der Arbeitsvertrag wurde doch auch schon bald um sexuelle Dienstleistungen erweitert. Jeden Mittwoch und Samstag oder Sonntag habe sie auch sexuelle Leistungen ausgeführt. Es soll auch so eine Art Beziehung gewesen sein. Sie beendete diese 2018 und sei hierauf gekündigt worden.

Sie forderte die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Der vormalige Arbeitgeber habe sich daraufhin jedoch geweigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Zudem soll er offene Urlaubstage und sogar auch noch die Gehälter der letzten zwei Monate nicht ausbezahlt haben.

Das Gericht entschied teilweise zugunsten der Dame: Der vormalige Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis ausstellen und auch die Urlaubstage nachzahlen. Sie erhält jedoch für die letzten zwei Monate kein Gehalt, weil sie während dieser Zeit die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht habe.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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