Nach fast 400 Verhandlungstagen zeigt sich das Gericht als befangen ???

Einer der bundesweit längsten Strafprozesse ist am Kieler Landgericht “geplatzt”. Fast sieben Jahre lang wurde dieser geführt. Der Prozess befasst sich mit einem möglichen Millionen-Betrug mit Flirt-SMS. Ein Richter und ein Schöffe waren nach Ansicht der Verteidigung während einer Zeugenbefragung abgelenkt.

Beide Richter blätterten nämlich während der Befragung einer Hauptzeugin etwa 25 Minuten lang in Unterlagen. Diese hatten nichts mit dem Verfahren zu tun. Die Zeugin selbst wurde insgesamt rund 70 Mal vernommen.

Die Begründung der stattgegebenen Ablehnung hielt sich an den Anforderungen des Bundesgerichtshofes fest. Demnach habe sich ein Richter einer Zeugenvernehmung mit “uneingeschränktem Interesse” zu widmen. Schon eine verborgene, wenige Sekunden dauernde Befassung mit privaten Dingen sei damit nicht vereinbar.

Und so war es auch hier und das haben die Richter selbst für sich erkannt. Chapeau?

Meinung!

Auch wenn die Zeugin 200 Mal vernommen werden muss, hat der Richter seine volle Aufmerksamkeit dieser Vernehmung zu widmen. Im Strafprozess geht es nicht um seinen Kopf, aber immerhin hat er über einen anderen zu entscheiden.

Spekulationen? 

Spekulationen, dass das Gericht nach fast 400 Verhandlungstagen  sich so einem Fehler ergibt und dem Befangenheitsantrag selbst folgt, lasse ich ausdrücklich zu und darf diskutiert werden. Ein gewisses Beigeschmäckle hat es.

Penneke

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

logo blog.001

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert