Karussell-Drama in der City: TEENAGERALARM!

Ein 13-jähriges Kind haftet nicht für einen Glasschaden, wenn es ein Spielgerät bestimmungsgemäß nutzt und dabei versehentlich eine Fensterscheibe beschädigt (LG Frankenthal, Urteil vom 29.11.2024 – 9 O 27/24).

Eine interessante Entscheidung des Landgerichts Frankenthal.

Sachverhalt

Das Landgericht Frankenthal hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein 13-jähriger Junge für einen Glasschaden an einem Schaufenster verantwortlich gemacht werden kann. Der Junge nutzte auf seinem Schulweg ein fest montiertes Karussell in der Fußgängerzone von Frankenthal. Während eines Spiels, bei dem ein Freund das Karussell beschleunigte und plötzlich stoppte, verlor der Junge das Gleichgewicht, taumelte rückwärts und zerbrach die Fensterscheibe eines nahegelegenen Ladens.

Die Ladenbesitzer klagten auf Schadensersatz und argumentierten, der Junge sei zu alt für das Spielgerät gewesen und hätte den Schaden vermeiden können. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da der Junge das Karussell ordnungsgemäß genutzt habe und die Rechtsordnung eine Verschuldenshaftung voraussetzt. Die Einsichtsfähigkeit des Kindes allein genügte nicht, um ein Verschulden festzustellen.

Entscheidung

Das Landgericht entschied, dass die Nutzung des Karussells bestimmungsgemäß erfolgte und kein schuldhaftes Verhalten des Jungen vorlag. Das Spielgerät sei dafür konzipiert, Gleichgewicht und Balance trotz der Drehbewegung zu trainieren. Der entstandene Glasschaden fällt unter das Prinzip der Verschuldenshaftung, das hier nicht erfüllt ist. Die Klage wurde abgewiesen, und die Ladenbesitzer müssen den Schaden selbst tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich.

Meinung und Schluss

Es gibt wohl kaum etwas, das das Chaos eines Teenagerlebens besser illustriert als ein Gläsermeer nach einem missglückten Karussellritt. Doch mal ehrlich: Wenn man ein Spielgerät mitten in eine Fußgängerzone stellt, direkt neben ein Schaufenster, sollte man sich über “Glasbruch inklusive” nicht wundern. Das Kind trifft hier weniger Schuld als die Platzierungskünstler dieses Karussells. Vielleicht war der Gedanke ja: “Spiel und Spaß für alle – aber Vorsicht: Splittergefahr!”

Und was lernen wir daraus? Wer Karussell neben einem Schaufenster sät, erntet Scherben. Punkt.

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