Kameras im Gerichtssaal?

Richterbund warnt vor Kameras in Gerichtssälen. Warum erreicht uns diese Meldung? Die Bundesregierung hat Pläne und zwar, dass bei Gerichtsverfahren Kameras zugelassen werden dürfen. Seit Jahrzehnten besteht das Verbot für Fernsehaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen. Warum sollte das aufgehoben werden? Was spricht dafür und was dagegen? Bringt der Gesetzesentwurf etwas für die Öffentlichkeit?

Ende August 2016 hatte das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium verabschiedet, der nun vom Bundestag weiter beraten wird. Demnach sollen historisch bedeutsame Prozesse per Videokamera aufgezeichnet und den Archiven zur Verfügung gestellt werden. Auch Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte – etwa des Bundesgerichtshofes – wären dann erlaubt.

Die Gerichte sollen sich für die Öffentlichkeit öffnen. Das ist doch grundsätzlich zu begrüßen.

Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung liest sich das so:

Es gibt Gerichtsverfahren von besonderem öffentlichen Interesse. Ist der Zuschauerbereich im Gericht zu klein, so können Verhandlungen für Medienvertreter künftig in einen separaten Raum übertragen werden. Für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen werden Gebärdendolmetscher zugelassen. (…) Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen lassen ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Künftig erhalten die Gerichte daher die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen beziehungsweise Übertragungen zuzulassen. (…) Künftig können Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Auch eine Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung wird ermöglicht. In den Medien können Entscheidungsverkündungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes übertragen werden.

Das Gegenargument ist hauptsächlich, dass durch Kameras im Gerichtssaal alle Beteiligten negativ beeinflusst werden. Der Angeklagte könnte sich unter anderem inszenieren. Insbesondere in politischen Prozessen wird dies befürchtet. Zeugen würden eingeschüchtert werden.

Warum sollte die Beeinflussung nur negativ sein. Wenn ich deutsche Gerichtsverhandlungen, in denen ich verteidigte, revue passieren lasse, dann wäre das eine oder andere Mal eine Videoaufzeichnung fantastisch gewesen. So hätte man nachweisen können, dass der zuständige Richter bzw. die zuständige Kammer eine andere Gerichtsverhandlung in ihren Urteilsgründen darstellen, als die, an der die anderen Beteiligten teilgenommen haben.

Nun ist es aber so, dass die Aufzeichnungen im Archiv landen und gewiss nicht der Öffentlichkeit einfach so zur Verfügung gestellt werden. Die Fernsehübertragung wird nur für Urteilsverkündungen der oberen Gerichte zugelassen.

Und nun mischt der “Presserat” gleich mit. Die Gerichte sollen nicht selbst entscheiden, welche Verfahren von zeithistorischer Bedeutung sind. Nach dem Gesetzesentwurf sollen sie das aber.

Alles in Allem bringt dieser Gesetzesentwurf gar nichts für die Öffentlichkeit. Archivierung ist ok und die Übertragung von Gerichtsurteilen der oberen Gerichte ist weder negativ noch positiv belastet.

Betroffen sind alle Gerichtsverhandlungen, sowohl Straf- als auch Zivilrecht.

Thomas Penneke

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