Vorgedrängelt! Richter hat sich Impfung erschlichen

Ein Sozialrichter ließ sich durch ein selbst verfasstes Schreiben bevorzugt gegen Corona impfen – inklusive Gerichtssiegel und fragwürdiger Behauptungen. Das OVG Magdeburg bestätigt: Das war ein Dienstvergehen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2025 – DGH 2/25).

Manche kämpften für eine Impfung – andere tricksten. Ein Sozialrichter aus Sachsen-Anhalt verschaffte sich mit einem amtlich aussehenden Schreiben eine Corona-Impfung mit Priorität. Was wie ein banaler Schummelversuch klingt, wurde zum Fall fürs Dienstgericht – mit deutlicher Disziplinarmaßnahme. Und das zu Recht, meint das OVG Magdeburg.

Sachverhalt

Zu Hochzeiten der Pandemie waren Impfstoffe knapp – und Priorisierung gesetzlich geregelt. Anspruch auf eine vorgezogene Impfung hatten laut CoronaImpfV etwa Pflegekräfte und Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen.

Ein Richter nutzte das aus: Er verfasste ein Schreiben, in dem er sich als vergleichbar mit Pflegepersonal darstellte. Er behauptete, Zugang zu Pflegeheimen zu benötigen, unterschrieb als „Sozialgericht Halle – 11. Kammer“ und druckte das Dienstsiegel auf das Papier. Die Mitarbeitenden des Impfzentrums ließen ihn daraufhin vorziehen – Impfung gesichert.

Entscheidung / Auswirkungen

Das Dienstgericht Magdeburg sah darin ein klares Dienstvergehen – das OVG Magdeburg bestätigte nun die Entscheidung und ließ die Berufung des Richters nicht zu. Entscheidend sei nicht, ob er tatsächlich einen Anspruch auf eine vorgezogene Impfung gehabt hätte. Entscheidend sei das wie: Der Richter habe durch sein Vorgehen gezielt Eindruck erweckt – und getäuscht.

Besonders gravierend: Das Schreiben habe objektiv wie eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle gewirkt, obwohl es vom Richter selbst stammte. Er schrieb über sich selbst in dritter Person und verschwieg seine Autorenschaft. Das Dienstsiegel verstärkte die Amtsanmutung.

Auch die Einlassung des Richters, er habe das Siegel „erst später bemerkt“, ließ das Gericht nicht gelten. Selbst dann hätte er die Mitarbeiter aufklären müssen. Ob die Impfdosis anderweitig hätte verabreicht werden können, sei unerheblich – entscheidend sei der bewusste Griff zu unlauteren Mitteln.

Meinung und Schluss

Juristische Raffinesse im Impfraum? Der Sozialrichter hat es versucht – und ist gescheitert. Der Fall zeigt, dass auch kleine Täuschungen im öffentlichen Dienst disziplinarische Folgen haben. Wer den Staat vertritt, muss sich daran messen lassen. Und wer dabei das Dienstsiegel einsetzt, sollte nicht mit gesundem Menschenverstand, sondern mit Konsequenzen rechnen.

Anwalt Penneke!

2 Gedanken zu „Vorgedrängelt! Richter hat sich Impfung erschlichen“

  1. Herr Penneke, warum sagen Sie eigentlich, der Richter sei gescheitert?
    Am Ende hat er doch genau das erreicht, was er wollte – eine vorgezogene Impfung. Alles, was danach passiert ist, kann man wohl eher unter „Pech“ verbuchen. Aber gut, vielleicht dachte er ja, das Gesetz gilt nur für die anderen. Auch Richter sind eben Menschen – nur leider ohne Sonderrabatt auf die Rechtsordnung.

    1. Ich meinte damit, dass dieser moralisch in jedem Fall gescheitert ist. Er nutzte seine Mittel aus für seinen eigenen Zweck. Sonst sind es immer Halbgötter in Schwarz (dort Blau, weil Sozialrichter).

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