Grimassen-Emoji keine Zustimmung über Ferrari-Lieferung

Das OLG München (Urteil vom 11.11.2024 – 19 U 200/24e) hat entschieden, dass das Grimassen-schneidende Emoji in einer WhatsApp-Nachricht keine Zustimmung zu einer Lieferverzögerung darstellt. Emojis können Vertragsabsprachen prägen – doch Zustimmung sehe anders aus.

Sachverhalt

Ein Immobilienunternehmer bestellte Ende 2020 einen Ferrari Stradale für rund 600.000 Euro und zahlte 60.000 Euro an. Der unverbindliche Liefertermin wurde zunächst für das 2. bis 3. Quartal 2021 angesetzt. Doch als der Händler per WhatsApp eine erneute Verzögerung ankündigte, reagierte der Käufer mit einem „Ups 😬“. Später einigte man sich auf eine mögliche Übergabe im Mai 2022 – die jedoch scheiterte, weil der Ferrari falsche Batterien hatte.

Der Käufer setzte daraufhin eine dreiwöchige Nachfrist und trat anschließend vom Kaufvertrag zurück. Vor Gericht forderte er die Rückzahlung seiner Anzahlung, während der Händler Schadensersatz verlangte. Das Landgericht gab zunächst dem Händler recht, doch das OLG München entschied anders.

Entscheidung

Das OLG München stellte fest, dass der Käufer den Vertrag wirksam angefochten hatte, da der Händler die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten habe. Die entscheidende Frage drehte sich um die Kommunikation per WhatsApp:

  • Grimassen-Emoji („😬“): Laut Emoji-Lexikon signalisiert dieses Symbol Unbehagen oder Nervosität – nicht aber eine Zustimmung zur Lieferverzögerung.
  • „Passt“: Diese Antwort des Käufers bedeutete zwar, dass er auf eine Mahnung verzichtete, aber keine generelle Fristverlängerung bis Ende Juni akzeptierte.
  • Nachfristsetzung: Die dreifache Verzögerung der Lieferung und der lange Zeitrahmen machten die gesetzte Nachfrist von drei Wochen angemessen.

Da keine rechtswirksame Fristverlängerung vorlag, durfte der Käufer den Vertrag wegen Nichterfüllung auflösen.

Meinung und Schluss

Dass Emojis mittlerweile Vertragsverhältnisse prägen, zeigt, wie sehr digitale Kommunikation unsere Rechtswelt beeinflusst. Doch auch der clevere Einsatz eines Grimassen-Emojis konnte den Ferrari-Kauf nicht retten. Der Händler hatte die Anspielung falsch interpretiert und auf eine Zustimmung zur Verlängerung gehofft.

Und das, obwohl der Käufer mit „👍“ auf eine Ausstattung reagiert hatte. Damit wird klar: Nicht jede Emoji-Kommunikation hat dieselbe rechtliche Wirkung. Für Verträge bleibt eines sicher: Emojis können Zustimmung signalisieren, aber nur im richtigen Kontext. Wenn es um teure Luxusgüter geht, sollte man sich vielleicht nicht auf Smileys verlassen.

Oder besser: man sollte deren Bedeutung kennen! Nicht dass noch etwas falsch vom Käufer verstanden wird, wenn der Verkäufer per WhatsApp mit „🚗✨“ das nächste Auto ausliefern will.

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