Es kann nur einen geben!

Drei Hähne sind einer und noch einer zu viel – jedenfalls dann, wenn ihr Konkurrenzkrähen zur Dauerbeschallung der Nachbarschaft wird. Das OLG München entschied: Ein Hahn reicht aus, um das Hobby des Züchters zu wahren und den Frieden der Nachbarn zu sichern (OLG München Beschluss vom 07.10.2024 – 21 U 454/23).

Sachverhalt

Ein bayerischer Hühnerzüchter hielt drei stolze Hähne, die sich gegenseitig in einem unaufhörlichen Krähen-Wettbewerb übertrumpften. Der genervte Nachbar zog vor Gericht und klagte auf Unterlassung der Lärmbelästigung. Das Landgericht Ingolstadt gab dem Kläger recht und verpflichtete den Züchter zur Lärmreduzierung – ohne jedoch eine konkrete Maßnahme vorzuschreiben. Der Züchter legte Berufung ein, da er sein Hobby gefährdet sah.

Entscheidung

Das Oberlandesgericht München erklärte geduldig, dass der Züchter sein Hobby weiterhin ausüben könne – nur eben mit reduziertem Hahn-Bestand. Die Lösung liege nicht in Dezibel-Messungen oder genauen Krähenlimits, sondern in der Vermeidung des sogenannten „Konkurrenzkrähens“. Ein einzelner Hahn würde sich nicht in einem dauerhaften Wettstreit mit Artgenossen befinden, wodurch sich der Lärm automatisch verringere. Das Urteil bestätigt somit, dass ein Hahn für die artgerechte Haltung und das friedliche Zusammenleben mit den Nachbarn ausreicht.

Meinung und Schluss

Das Gerichtsurteil zeigt einmal mehr, dass der Mensch oft das eigentliche Problem ist – nicht das Federvieh. Aber gut, jetzt gibt es Rechtssicherheit im Hähne-Krähen-Wettstreit. Wenn er sich nicht für einen bestimmten Hahn entscheiden kann: Vielleicht sollte man ein Casting für den “Superhahn” veranstalten – frei nach dem Motto: “Germany’s Next Top-Gockel”. Der glückliche Gewinner darf dann den Hof alleine regieren – und der Nachbar kann endlich wieder ohne Ohrenschützer im Garten sitzen.

Die Nachbarn können aber nur hoffen, dass er sich an das Soloprogramm hält und nicht doch noch ein Duett mit einer besonders stimmgewaltigen Henne einlegt.

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