Das OLG München (Urteil vom 11.11.2024 – 19 U 200/24e) hat entschieden, dass das Grimassen-schneidende Emoji in einer WhatsApp-Nachricht keine Zustimmung zu einer Lieferverzögerung darstellt. Emojis können Vertragsabsprachen prägen – doch Zustimmung sehe anders aus.
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