Die Anstalt hat doch eine Macke!

Ich bin ja nicht immer vulgär in meiner Ausdrucksweise. Aber wenn es angebracht ist, dann frage ich mich schon mal, ob auch eine JVA den “Arsch offen hat”. So geschehen bei der Durchsicht der Post (11.2.2021). Dabei sah ich einen Brief der JVA Werl (2.2.2021), die mir meinen Brief an meinen Mandanten (vom 11.1.2021) ungeöffnet zurückgesandt hat. Sagt mal: Gehts noch!”?

Der Brief war recht unspektakulär. Er hatte nur vier Seiten mit Informationen an meinen Mandanten zu seinem Strafverfahren, welches ich ihm in die JVA Werl sandte.

Der Mandant war zwei Wochen vorher aus der JVA Waldeck nach Werl verlegt worden. Das wurde mir als dessen Verteidiger zwar nicht mitgeteilt, aber sei es drum. Bin ja nicht dumm. Ich finde meine Mandanten.

In den Unterlagen der JVA Waldeck war ich auch als dessen Verteidiger gelistet und es gab vorher keine Probleme mit der Verteidigerpost. Ich werde im Urteil der ersten Instanz als dessen Verteidiger neben dessen Pflichtler benannt.

Am 11. Januar 2021 sandte ich nun dieses wichtige Schreiben an meinen Mandanten und zwar richtigerweise in die JVA Werl. 95 Cent waren ordnungsgemäß aufgeklebt, die Adresse und der Name richtig. Kennzeichnung selbstverständlich: VERTEIDIGERPOST!

Ich erhielt nun (Eingang 11. Februar 2021) ein Schreiben der Anstalt Werl vom 2. Februar 2021 mit folgendem Inhalt und in der Anlage meinen Brief (ungeöffnet) zurück:

“Ihr Mandant….

Ihr als Verteidigerpost gekennzeichnetes Schreiben mit Poststempel vom 11.1.2021

Anlage

1 Schreiben

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

das vorgezeichnete Schreiben konnte Ihrem Mandanten nicht ausgehändigt werden, da hier bislang ein Nachweis über die Verteidigereigenschaft nicht vorliegt.

Wir dürfen Sie daher bitte, eine entsprechende Vollmacht oder eine Bestellungsanordnung des Gerichts, aus der Ihre Verteidigereigenschaft ersichtlich ist, vorzulegen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aus der Vollmacht ersichtlich sein muss, in welcher Sache Sie für Ihren Mandanten tätig sind.

Mit freundlichen Grüßen ….”

Da kann man doch nichts mehr darauf antworten. Mein wütendes Diktat habe ich heute Morgen wieder gelöscht. Ich muss mich noch beruhigen. Die Antwort:

“Sie meinen das Schreiben an meinen Mandanten (sic!) nicht weiterzuleiten, weil Sie nicht glauben, dass ich sein Verteidiger bin. Warum fragen Sie meinen Mandanten nicht? Sie wollen eine Vollmacht, obwohl ich in der vorherigen Anstalt als dessen Verteidiger gelistet war. Warum fragen Sie meinen Mandanten nicht? Sie wollen entgegen dem Mandatgeheimnis von mir genau wissen, weswegen ich ihn verteidige. Das werden Sie ihn nicht zu fragen wagen, weil es Sie nichts angeht. Ich lass mich hier auch nicht zu einer Straftat anstiften. Und wichtiger noch als Ihre Neugierde: Warum behandeln Sie dann meine Post nicht, wie jede andere Post? Warum dauerte die Bearbeitung so lange und warum haben Sie nicht einfach in meinem Büro angerufen? Meinem Mandanten sind schon die Hände durch die Untersuchungshaft gebunden, da müssen Sie nicht auch noch dessen Verteidigung behindern!”

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