Im spektakulären Doppelgängerinnen-Mordprozess verurteilte das Landgericht Ingolstadt Schahraban K. und Sheqir K. zu lebenslanger Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt.
Alles zur Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt, Urteil vom 19.12.2024 hier im Blog, wenn Sie weiterlesen.
Sachverhalt
Der Prozess begann im Januar 2024 und zog sich über 53 Verhandlungstage mit mehr als 100 Zeugenaussagen hin.
Das Landgericht Ingolstadt stellte dann fest: Im Sommer 2022 habe die Angeklagte Schahraban K. über soziale Medien gezielt nach einer Frau gesucht, die ihr ähnlich gesehen habe. Ihr Ziel: die eigene Ermordung vorzutäuschen und unterzutauchen. Die Wahl sei auf die 23-jährige Khadidja O., die in Baden-Württemberg lebte, gefallen. Gemeinsam mit ihrem Komplizen Sheqir K. habe Schahraban K. das Opfer in ein Auto gelockt. In einem Waldstück zwischen Eppingen und Heilbronn habe dann Khadidja O. mit 56 Messerstichen getötet. Anschließend hätten beide Angeklagten die Leiche zurück nach Ingolstadt transportiert, wo sie gefunden wurde.
Entscheidung
Das Landgericht Ingolstadt verurteilte die beiden Angeklagten zu lebenslanger Haft. Schahraban K. wurde zusätzlich wegen Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was bedeutet, dass sie nicht vor Ablauf von 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann.
Das Gericht betonte, dass die Tat von außergewöhnlicher Brutalität und perfider Planung geprägt sei. Mit ihrer grausamen Vorgehensweise wollten die Angeklagten ein neues Leben auf Kosten eines unschuldigen Opfers beginnen.
Meinung und Schluss
„Mord ohne Leiche“ ist bekannt, doch hier sollte es ein „Mord an der Mörderin der Leiche“ oder „Mord an der Mörderin mit Leiche“ werden – ein Plan, der so absurd wie grausam ist. Schahraban K. habe nicht nur ein Verbrechen geplant, sondern ein perfektes Täuschungsmanöver, das sie von ihrer eigenen Identität befreien sollte. Der Versuch, sich aus der Realität zu stehlen, scheiterte an einem massiven Puzzle aus Zeugenaussagen, Beweisen und blanker Dreistigkeit.
Dieser Fall zeigt, wie egoistisch Menschen auch in einer Rolle sein können. Damit meine ich, dass die Angeklagte ihrem Leben entfliehen wollte. Hierzu wählte sie nicht die Flucht oder den Freitag. Eine andere Frau musste dafür herhalten. Wer aber einen perfiden Plan spinnt, endet oft im Netz seiner eigenen Bosheit. Vielleicht sollte die nächste Rolle der Angeklagten ein Lehrbuchkapitel über die Grenzen des Verbrechens sein – Titel: „Wie man sich selbst aus der Gesellschaft schreibt“.
Es erstaunt mich immer wieder, wie perfide Menschen Dinge planen können, um anderen Menschen gewalt antun. Wie schafft man es, dies vor sich selbst zu rechtfertigen. Kann eine Selbstverliebtheit so blind und gefühllos für das Schiksal anderer machen?