ZUGUNGLÜCK VON BAD AIBLING – GESTÄNDNIS

Mit einem Geständnis des angeklagten Fahrdienstleiters hat am Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein der Prozess um das verheerende Zugunglück von Bad Aibling begonnen. Der 40-Jährige räumte verhängnisvolle Fehler ein. Er habe ein Sondersignal gegeben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt.

Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß soll er verbotenerweise das Fantasy-Spiel “Dungeon Hunter 5” auf seinem Smartphone gespielt haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Warnung an die Zugführer kam daher zu spät. Die Züge stießen aufeinander.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Als Höchststrafe für fahrlässige Tötung droht dem Angeklagten eine fünfjährige Freiheitsstrafe.

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